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Abmahnung IDO Interessenverband (Grundpreis)

  • 2 Minuten Lesezeit

Ruhig war es in den letzten Wochen um den Ido Interessenverband geworden.

Mir liegt nun wieder eine aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor.

Wie in der Vergangenheit schon oft, geht es wieder um das beliebte Thema GRUNDPREISANGABE.

Der Ido Interessenverband rügt, dass entgegen der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 2 PangV der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) angegeben wird. Konkret wird dieser Fehler bei einem Dekorationsartikel auf eBay gerügt.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 232,05 €

Achtung!

Dem IDO wurde nunmehr mehrfach vor Gericht den Rechtsmißbrauch bestätigt bekommen hat, sollten Sie auch Ihren Fall fachkundig prüfen lassen. Immer noch unterzeichnen viele Abgemahnte die Unterlassungserklärungen ungeprüft und bekommen dann sehr häufig die Quittung in Form von hohen Vertragsstrafen.

„IDO handelt rechtsmißbräuchlich“ sagen:

Landgericht Heilbronn, Urteil vom 20.12.2019, Az.: 21 O 38/19

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 24.11.2020 Az.: 11 O 5/19

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 26.01. 2021 Az.: 15 O 26/19

Landgericht Potsdam (Urteil vom 23.2.2021 Az.:52 O 102/20

Landgericht Köln (Urteil vom 22.4.2021 Az: 81 O 102/20

VERTRAGSSTRAFEN!

Auch wenn der IDO nun eine Reihe von Niederlagen vor Gericht einstecken musste, so kann er erfahrungsgemäß auf eine große Bandbreite von bestehenden Unterlassungsverträgen zurückgreifen. Um eine Vertragsstrafe fordern zu können, muss eine schuldhafte Zuwiderhandlung vorliegen. Dem Unterlassungsschuldner muss also ein Verschulden treffen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass vielfach solche Verstöße aus fahrlässigem Handeln entstehen. Beispielsweise, weil nicht darauf geachtet wurde, dass der Grundpreis hinterlegt wird bzw. nicht überprüft wurde, ob der Grundpreis dauerhaft angezeigt wird.

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist ein Unterlassungsschuldner verpflichtet seine Angebote regelmäßig zu überprüfen. Das OLG Schleswig (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 02.04.2019 Az.: 6 U 30/18) hat hierzu ausgeführt, dass ein Unterlassungschuldner, der werktäglich seine Angebote überprüft und keinen Fehler entdeckt, sich ein solcher jedoch zwischenzeitlich einstellt und gerügt wird, seinen Prüfpflichten ausreichend nachkommt und keine Vertragsstrafe schuldhaft verursacht hat.

Unterlassungserklärung kündigen?

Das neue UWG macht es möglich!

Nach § 8c Abs. 2 Nr. 5 UWG ist eine missbräuchliche Geltendmachung im Zweifel anzunehmen, wenn eine vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung offensichtlich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht

Aus einer Vielzahl von Abmahnungen der letzten Jahre geht hervor, dass insbesondere im Falle von Abmahnung wegen wegen fehlender Grundpreise oder unzulässiger Garantiewerbung die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weitreichend waren.

Gerne prüfe ich Ihre Unterlassungserklärung und helfe Ihnen zukünftige Vertragsstrafen zu vermeiden.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Mein Erfahrungsschatz der Verteidigung von hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

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