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Abmahnung Ido Interessenverband wegen Garantiewerbung

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Mir liegt aktuell eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor.

In dieser Abmahnung wird wie bereits mehrfach berichtet eine unzulässige Garantiewerbung gerügt.

Der Ido Interessenverband rügt, dass keine Ausführungen über den Inhalt und die Bedingungen der Garantie sowie alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, erteilt werden. Aufgrund der genannten Wettbewerbsverstöße wird von dem Händler folgendes verlangt:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 232,05 €

Achtung!

Das OLG Celle hat per Urteil vom 26.03.2020 Az. 13 U 73/ 19 entschieden, dass keine Verpflichtung besteht über bestehende Herstellergarantien zu informieren.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist daher zu weitreichend.

Dort heisst es:

„…einer bei Kauf der Ware vom Hersteller angebotenen Garantie“

Ratschlag:

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Ich rate Abgemahnten dazu, eine abgeänderte Unterlassungserklärung anwaltlich abzugeben, die der Rechtsprechung des OLG Celle Rechnung trägt.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

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