Abmahnung Inbus IP GmbH

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Abmahnung Inbus IP GmbH

Mir liegen zwischenzeitlich mehrere Abmahnungen der Inbus IP GmbH zur Prüfung vor. Aktuell mahnt die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten durch die Rechtsanwältin Dr. Christina Hackbarth ab.

Hintergrund der Abmahnung Inbus IP GmbH

Die INBUS IP GmbH ist Inhaberin einer Wortmarke für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen für die Bezeichnung INBUS. Dies ist die deutsche Marke DE 477514. 

Die INBUS IP GmbH ist der Auffassung, dass das auf der betroffenen Website veröffentlichte Angebot markenrechtswidrig ist und es lediglich mit dem Begriff "Innensechskantschrauben" und nicht unter der Bezeichnung "INBUS" hätte beworben und angeboten werden dürfen. 

Durch diese Handlung ist nach Auffassung der INBUS IP GmbH eine Verletzung der Marke INBUS gegeben. Denn Dritten ist es ohne Zustimmung des Inhabers der Marke grundsätzlich untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für die durch die Marke geschützten Waren zu benutzen.

Das LG Düsseldorf (Az.: 4 O 136/89) hatte zudem entschieden, dass "INBUS" kein Freizeichen ist. Das Anbieten von "Inbusschrauben", "Inbusschlüsseln" oder eines "Inbus-Schlüsselsatzes“ stellt eine markenmäßige Nutzung des Zeichens dar und damit eine Verletzung der Markenrechte des Markeninhabers.

Was fordert die Abmahnung der INBUS IP GmbH?

Die Inbus GmbH fordert eine künftige Unterlassung und die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Sofern die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtzeitig übersandt wird und die Bezeichnung "INBUS" künftig nicht mehr verwendet wird, entstehen keine Kosten. 

Anderenfall sieht man sich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch entstehen dann Anwaltskosten, die dann zu tragen wären. Auch die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bliebe in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

Im aktuellen Fall der Vertretung durch die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordern diese Abmahnkosten auf der Basis eines Gegenstanswertes von 50.000 €. Diese betragen insgesamt 2.293,25 €.

Angeregt wird, zur Bewerbung des betroffenen Angebots einen beschreibenden Begriff, wie beispielsweise "Innensechskant" oder "6-kant", jedenfalls nicht – auch nicht in Kombination mit einem beschreibenden Begriff – den Markennamen INBUS zu verwenden. Auch geringe Abweichungen, z.B. die Veränderung einzelner Buchstaben der Marke INBUS, reiche nach Auffassung der Rechteinhaberin nicht aus, um eine Markenverletzung zu vermeiden.

Abmahnung - was können Sie tun?

Der Vorwurf einer Markenverletzung sollte durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden, bevor eine langfristig bindende Erklärung abgegeben wird. Häufig gibt es Rechtfertigungsgründe für den Verletzer, die auf dem ersten Blick nicht zu erkennen sind. Es könnte sich nämlich um eine Gattungsbezeichnung handeln. Die Gerichte beurteilen dies derzeit etwas anders.

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Inbus GmbH erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden.

Wenden Sie sich bitte telefonisch an mich (+49 40 730 553 33) oder senden mir eine E-Mail unter www.harzheim.eu/kontakt für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung. Ich teile Ihnen mit, was Sie tun können. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Vorläufig empfehle ich Ihnen allerdings

  • bleiben Sie gelassen
  • geben Sie nicht die vorbereitete Unterlassungserklärung ab
  • klären Sie den Vorgang zuvor mit einem Spezialisten
  • handeln Sie anschließend über einen Fachanwalt
Foto(s): © taraskobryn | #195533700 | stock.adobe.com

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