Abmahnung Michaela Maurer

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Mir liegt ein aktuelle Abmahnung der Frau Michaela Maurer vor. Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln mahnen im Auftrag ab. Dieses Mal geht es um einen eBay Verkäufer, der wegen angeblicher Verstöße gegen das Verpackungsgesetz wettbewerbsrechtlich abgemahnt wird. 

Abmahnung von Frau Michaela Maurer - Sachverhalt

Es handelt sich nicht um die erste Abmahnung von Frau Maurer. Zunächst wird der Sachverhalt erklärt. Frau Maurer stellt verschiedene durch 3D-Druckverfahren hergestellte Waren her und vertreibt diese bei eBay. Sie setzt auf Grund der hohen Anzahl der Bewertungen auf eBay ständig und nicht nur bei Gelegenheit Waren ab. Dem abgemahnten eBay Verkäufer wird vorgeworfen ähnliche Waren zu verkaufen und dabei gewerblich zu Handeln. Somit besteht zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis.

Vorwurf der Abmahnung

Der Abgemahnte ist bei eBay als "privater Verkäufer" angemeldet. Allerdings lassen die Bewertungen erkennen, dass dieser gewerblich handelt. Dies ist "offenkundig". Als gewerblicher Verkäufer ist der Abgemahnte somit verpflichtet, eine Registrierung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) gemäß § 9 I VerpackG vorzunehmen. 

Dieser Registrierungspflicht  ist der Abgemahnte nicht nachgekommen. Somit verstößt er gegen § 9 V VerpackG und damit gegen das Wettbewerbsrecht. Dieser Verstoß wurde im Rahmen eines Testkaufs festgestellt. 

Forderungen der Abmahnung Michaela Maurer

Die Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Weiter wird die Erstattung der durch den Testkauf entstandenen Kosten sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten (hier: 1.134,55 €) gefordert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 1.149,50 € zahlen.

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Der Vorwurf einer derartigen Wettbewerbsverletzung sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, bevor eine langfristig bindende Erklärung abgegeben wird. 

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frau Michaele Maurer erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden.

Wenden Sie sich bitte telefonisch an mich (+49 40 730 553 33) oder senden mir eine E-Mail unter www.harzheim.eu/kontakt für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung. Ich teile Ihnen mit, was Sie tun können. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Vorläufig empfehle ich Ihnen allerdings

  • bleiben Sie gelassen
  • geben Sie nicht die vorbereitete Unterlassungserklärung ab
  • klären Sie den Vorgang zuvor mit einem Spezialisten
  • handeln Sie anschließend über einen Fachanwalt
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