Abmahnung von Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers im Auftrag von Herrn Lars Scholtyssek

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Einem unserer Mandanten wurde aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers im Auftrag des Herrn Lary Scholtyssek zugestellt. Hierin wird der Vorwurf erhoben, unser Mandant sei auf eBay als gewerblicher Händler tätig, gebe aber an, privater Händler zu sein.

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant sei auf dem gleichen Geschäftsfeld wie Herr Scholtyssek auf eBay als Verkäufer tätig, zwischen ihm und Herrn Scholtyssek bestehe also ein Wettbewerbsverhältnis. Herr Scholtyssek habe nun festgestellt, dass unser Mandant angibt, privater Händler zu sein, in Wirklichkeit aber als gewerblicher Händler einzustufen zu sein.

Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handeln

Die Abgrenzung, wann man von einem nicht mehr privatem, sondern einem gewerblichen Handeln sprechen muss, ist für den juristischen Laien nur schwer vorzunehmen. Dies liegt auch daran, dass die Einstufung aufgrund „einer Gesamtschau aller relevanten Umstände“ erfolgen muss (BGH GRUR 2009, 871). Diese Formulierung ist auslegungsbedürftig und fordert daher juristische Fachkenntnisse. Kriterien, die für die derartige Gesamtschau relevant sind, sind u.a.:

  • Anzahl der aktuell vorgehaltenen Angebote
  • Verkauf von gebrauchten oder neuen Waren
  • Anzahl der gleichartigen oder ähnlichen Waren

Forderung

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für Anwaltskosten i.H.v. 1.171,67 €

Selbständige Abgabe der Unterlassungserklärung?

Eine Reaktion „auf eigene Faust“ sollte nicht erfolgen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, könnte in dieser Form ein für Sie nachteiliges Schuldeingeständnis darstellen.

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Keinerlei Kontakt zur gegnerischen Anwaltskanzlei
  • Fristen notieren und beachten
  • Innerhalb der Frist Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei aufnehmen
  • Ruhe bewahren

Der kompetente Partner an Ihrer Seite

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung der Kanzlei Frönd Nieß Lenzig Leiers oder jeder anderen Rechtsanwaltskanzlei gerne per E-Mail zusenden oder Sie rufen uns an.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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