Abmahnung Kanzlei Lihl für Prokino Filmverleih GmbH

  • 1 Minute Lesezeit

Die Prokino Filmverleih GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Lihl Urheberrechtsverstöße wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen abmahnen.

Verstärkt abgemahnt wird aktuell der Kinofilm „Slumdog Millionaire" in der für den deutschen Markt bestimmten Fassung.

Vermeiden Sie folgende Fehler:

1. Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

2.  Zahlen Sie nicht voreilig, denn die Höhe der Forderungen ist oft übertrieben.

3. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da diese 30 Jahre wirksam ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema