Abmahnung Kanzlei .rka wegen Computerspiel („Dying Light“ und „Kingdom Come: Deliverance“)

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In den vergangenen Tagen erreichten uns ungewöhnlich viele Anfragen wegen Filesharing-Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte aus Hamburg/Berlin. Wie soll man sich als Empfänger einer solchen Abmahnung verhalten?

Abmahnung der Kanzlei .rka wegen Filesharing

Seit Jahren spricht die kanzlei .rka Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen aus. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Computerspiele (z. B. die Spiele „Dying Light“ oder „Kingdom Come: Deliverance“ von ihren Internetanschlüssen zum Download bereitgehalten zu haben. Die aktuell abgemahnten Urheberrechtsverletzungen sollen sich noch im Jahr 2018 ereignet haben.

Was fordern die abmahnenden Rechtsanwälte?

Konkret wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus werden Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) in Höhe von 984,60 € geltend gemacht. Schließlich stellen sich die abmahnenden Rechtsanwälte auf den Standpunkt, zusätzlich Schadensersatz in nicht konkret bezifferter Höhe fordern zu können. Bei Abgabe der Unterlassungserklärung und Löschung der jeweiligen Datei solle die Angelegenheit gegen eine Pauschalzahlung von 1.500,00 € abgegolten werden können.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wir empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzkei .rka erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche von den abmahnenden Rechtsanwälten überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder, Untermieter, Mitbewohner) gewesen sein können, die tatsächlich als Täter mutmaßlicher Downloads oder Uploads in Frage kommen.

Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man gegebenenfalls noch jahrelang gebunden sein könnte, sollte keinesfalls abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind nicht selten deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob die von den abmahnenden Kanzleien geforderten Geldbeträge überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden dürfen, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Filesharing-Abmahnung der Kanzkei .rka erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei .rka erhalten haben.


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