Abmahnung von Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH

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Wir berichten heute über eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien der Forever Living Products Germany GmbH.

Sachverhalt

Unsere Mandantschaft ist als Vertriebspartner der Forever Living Products Germany GmbH tätig und hat als solcher die Unternehmensrichtlinien akzeptiert. In diesen Richtlinien findet sich eine Klausel, in der das Anbieten von Forever-Living-Produkten über Internetplattformen wie bspw. eBay untersagt wird. Genau das soll unsere Mandantschaft nun aber getan haben. Konkret geht es um ein Angebot auf eBay.

Rechtliche Würdigung

Ein Verstoß gegen ein Gesetz lässt sich hier nicht erkennen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Weiterverkauf von Produkten verbietet, bzw. einschränkt. Hier kommt nur ein Verstoß gegen eine vertragliche Vereinbarung in Betracht. Bei einem Verstoß gegen Vertrag muss zunächst überprüft werden, ob die Regelung, gegen die Verstoßen wurde, überhaupt wirksam vereinbart wurde. Hier kommen verschiedene Ansatzpunkte in Betracht. Handelt es sich bei der Regelung um Allgemeine Geschäftsbedingungen, kann sich ein Verstoß hiergegen nur ergeben, wenn die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

Unsere Einschätzung

Es gibt einige Ansatzpunkte, die ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüfen sollte, bevor auf die Abmahnung geantwortet wird. Ohnehin sollte eine Abmahnung nicht selbständig und ohne rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden. Wir raten daher dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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