Abmahnung - Kanzlei Waldorf Frommer - Warner Bros - Urheberrecht Film "The Meg"

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Aktuell lässt Warner Bros durch die bekannten Abmahnanwälte Waldorf Frommer aus München Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Meg“ abmahnen.

In "The Meg" macht ein prähistorischer Riesenhai an Chinas Küste Ärger, Rettungsschwimmer Jonas Taylor (Jason Statham) soll für Ordnung sorgen.

Der Vorwurf der Abmahnung ist die Bereitstellung des Films zum Download über sog. Tauschbörsen (sog. Fielsharing) durch den Abgemahnten.  Dies stellt nach Ansicht der Rechtsanwälte Waldorf Frommer eine  Urheberrechtsverletzung dar.  darstellen.

Adressat der Abmahnung ist der Anschlussinhaber des Telefon/Internetanschlusses. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten in Höhe von insgesamt 915 €.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Wir helfen Ihnen! Wir kennen die Kanzlei bereits aus zahlreichen Mandaten und wissen wie man am besten vorgeht.

Achtung! Nicht jede Abmahung ist berechtigt. Gerade wenn Dritte(Kinder, Ehepartner, Mietzer usw.) die Tat begangen haben, haftet der Anschlussinaber nur in sehr engen Grenzen.

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Soforthilfe unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig uind konnte schon zahlreichen Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen helfen.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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