Abmahnung Kornmeier und Partner "Office Romance - Our Time"

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Derzeit lässt das Medienunternehmen GV World GmbH Rechtsverletzungen an dem Filmwerk „Office Romance - Our Time” über die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte abmahnen.

Bei dem Filmwerk „Office Romance - Our Time” (alternativer Titel Sluzhebnyy roman), handelt es sich um eine in Russland produzierte romantische Komödie. Anfang des Jahres 2011 erfuhr das Filmwerk „Office Romance - Our Time” in Russland seine Urpremiere. Doch bereits vor diesem Termin wurde das russischsprachige Filmwerk über das Internet (hier vornehmlich über so genannte Tauschbörsen) verbreitet.

Das Werk „Office Romance - Our Time", welches durch die Kanzlei Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte abgemahnt wird, ist bisher nicht über einen deutschen oder deutschsprachigen Fernsehsender ausgestrahlt worden. Gleichwohl erfreut sich der Film in Internet einer regen Nachfrage.

Diese unentgeltlichen Downloadangebote des Werkes „Office Romance - Our Time" in Peer To Peer Tauschbörsen sind ohne eine entsprechende Einwilligung der GV World GmbH bzw. der Rechteinhaberin allerdings rechtswidrig. Der Rechteinhaberin steht es für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, zu bestimmen, ob und wie eine Verwertung der Serie stattfindet. Die Veröffentlichung des Filmwerkes „Office Romance - Our Time" in ihrer aktuellen - in den Peer To Peer Tauschbörsen stattfindenden - Art und Weise steht im Widerspruch zu den Interessen der Rechteinhaberin, die insoweit die Firma GV World GmbH mit der Verfolgung betraut hat. Dementsprechend hat die GV World GmbH zum Schutz der Interessen der Rechteinhaberin die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte hinzugezogen.

Die Firma GV World GmbH lässt die Rechtsverstöße an dem Filmwerk „Office Romance - Our Time" im Internet ermitteln und zivilrechtlich - im Rahmen einer durch die beauftragte Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung - verfolgen. Die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits für mehrere Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche illegale Verhaltensweisen im Internet einer Verfolgung zuführt. Nunmehr verfolgt die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte im Rahmen der Abmahnung „Office Romance - Our Time", Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Verwertungsrechten der GV World GmbH. Hierbei werden insbesondere Verletzungshandlungen verfolgt, die über so genannte Filesharingportale stattfinden.

Wenn ein Filmwerk, wie derzeit das Werk „Office Romance - Our Time" im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, bezogen, also heruntergeladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der, der jeweiligen Tauschbörse zu Grunde liegenden, Peer-To-Peer-Software das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten.

Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges Veröffentlichen des Werks „Office Romance - Our Time" dar, worauf die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben hinweist. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Ferner steht dem Rechteinhaber daneben ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat.

Folglich macht die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte für die Firma GV World GmbH bei einem Verstoß an dem Werk „Office Romance - Our Time" Unterlassungsansprüche sowie Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk „Office Romance - Our Time" ermittelt wurde, geltend. Aus den - der Abmahnung in der Regel zumindest auszugsweise beigefügten - Ermittlungsdatensätzen kann der abgemahnte Anschlussinhaber selbst leider nur begrenzt Rückschlüsse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist zumeist eine dynamisch vergebene Adresse. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich zumeist in Zyklen ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden i. d. R. nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z. B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend basieren die mit Endverbrauchern geschlossenen Telekommunikationsdienstleistungsverträge auf der Vergabe einer statischen IP Adresse. Bei der Vergabe der dynamischen IP Adresse ändern sich zumeist nicht alle Ziffern, sodass man in der Regel zumindest einen Anhaltspunkt für einen Vergleich der ersten Ziffern hat (allerdings erlaubte eine Abweichung aller Ziffern keinen Rückschluss auf einen zwingenden Fehler in den Ermittlungsdatensätzen).

Mit der Abmahnung fordert die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend. Mag die Forderung im Hinblick auf den pauschalierten Zahlbetrag i. H. v. 600 EUR für einige Empfänger eines solchen Schreibens zunächst von vorrangigem von Interesse sein, so sollten diese keinesfalls übersehen, dass die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte tatsächlich primär die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Bei der - von der Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten - strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in der beigefügten Form, von vielen deutschen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenen Rechtsanwalt abgeändert werden.

Ungeachtet des pauschalierten Vergleichsangebots sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk „Office Romance - Our Time" gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma GV World GmbH durch die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung kann sich im Nachhinein sonst als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.

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