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Abmahnung Lentze Stopper im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA (viagogo)

  • 1 Minuten Lesezeit

Stopper Rechtsanwälte aus München im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA vom 04.03.2020.

Die Abmahnung betrifft ein Verkaufsangebot über die Plattform viagogo für das Heimspiel gegen den FC Bayern München.

Vorwurf:

  • keine Abbildung der ATGB
  • Verkauf zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
  • öffentliches Anbieten des Tickets bei viagogo

In den ATGB des 1. FC Köln heißt es in Ziffer 6 a):

„Dem Kunden ist es (...) untersagt, Tickets öffentlich, bei Auktionen (...) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (...) zum Kauf anzubieten (...).“

Die Kanzlei Lentze Stopper fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der Abmahnung werden zudem 250,00 € Vertragsstrafe und Abmahnkosten in Höhe von 492,54 € angesetzt. Unter Fristsetzung wird eine Kostenpauschale von 500,00 € angeboten.

Abmahnung berechtigt?

Die Frage der Berechtigung der Abmahnung ist je nach Einzelfall positiv für den Abgemahnten zu beantworten. In einigen Fällen lässt sich die Abmahnung vollumfänglich zurückweisen. Sollte der Vorwurf zu treffen, kann die Forderung erfahrungsgemäß im Vergleichswege reduziert werden.

Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich also in jedem Fall.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

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