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Abmahnung Longchamp durch Klaka Rechtsanwälte wegen Nachahmung einer Handtasche

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Im Internet wird über eine Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte im Auftrag von Longchamp berichtet. Danach wird einem Verkäufer von Handtaschen sinngemäß vorgeworfen, dass die von ihm angebotenen Handtaschen Nachahmungen der Longchamp Tasche „Le Pliage“ darstellten.

Das alte Leid ... mit nachgemachten Handtaschen

Viele Hersteller von hochpreisigen Handtaschen müssen sich gegen Nachahmungen wehren. Die wohl legendäre Kelly Bag von Hermès hat es etwa auch schon zu mindestens einer BGH-Entscheidung gebracht. Die besondere Faszination dieser Tasche zeigt sich etwa daran, dass nach der Geschichte einer Kollegin zumindest bei einer BGH-Verhandlung die zur Akte gehörende Kelly Bag zur Verhandlung vor dem BGH nicht aufgefunden werden konnte. Zwar soll sie dann später wiedergefunden worden sein, aber in der Verhandlung musste auf die privat getragene Kelly Bag einer der vertretenden Anwälte zurückgegriffen werden.

Warum wird das Thema immer wieder aktuell?

Durch die Möglichkeiten, große Mengen an Waren über Plattformen, wie Alibaba, aus dem chinesischen Raum zu erlangen, bei denen nach wie vor die Nähe zu einer schönen und bekannten Tasche allein positiv für den Verkauf wahrgenommen wird, müssen sich Markeninhaber immer wieder mit solchen Nachahmungen beschäftigen. Ärgerlich ist das Thema aber für diejenigen Verkäufer, die sich im Markt nicht gut auskennen und darauf vertrauen, dass schon alles gutgeht. Das kann tatsächlich implodieren und für den Verkäufer teuer werden. Andererseits muss man anmerken, dass für die Rechteinhaber schon einige Hürden bestehen, die im Folgenden einmal beleuchtet werden.

Wogegen kann ein Verkäufer verstoßen, wenn er sehr ähnliche Waren verkauft?

Das Naheliegendste ist die klassische Markenrechtsverletzung. Wenn in den Angeboten etwa der Hinweis erfolgt „ähnlich wie ‚Kelly Bag‘“ oder „genauso schön wie ‚Le Pliage‘ oder ‚Longchamp‘ oder wie ‚Hermès‘“, dann steht eine Markenrechtsverletzung im Raum.

Ferner kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen. Seit der BGH-Geburtstagszugs-Entscheidung v. 13.11.2013 – I ZR 143/12 – ist der Schutzbereich des Urheberrechts erweitert. Danach sind nämlich an die Werke der angewandten Kunst keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der bildenden Kunst.

Nach Internetberichten hat sich Klaka Rechtsanwälte im Auftrag von Longchamp in dem von ihnen betriebenen Verfahren auf das Wettbewerbsrecht – namentlich die §§ 4 Nr. 3a und § 4 Nr. 3b UWG – berufen.

Diese Paragraphen lauten: „Unlauter handelt, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,

b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt […].“

Demnach ist zu prüfen, ob ein Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt, ob das Produkt (identisch oder nachschaffend) nachgeahmt wurde, ob eine Herkunftstäuschung vorliegt und ob die Herkunftstäuschung vermeidbar ist. Dabei ist im Rahmen einer Gesamtprüfung festzustellen, ob die Nachahmung zulässig ist oder eben nicht. Dies kann allenfalls ein erfahrener Rechtsanwalt einschätzen.

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung Klaka Rechtsanwälte im Auftrag von Longchamp?

Wenn Sie eine Klaka Rechtsanwälte im Auftrag von Longchamp erhalten haben, sollte natürlich der Grad der Anlehnung der Taschen genau geprüft werden. Nicht jede Ähnlichkeit – gerade bei Alltagsgegenständen – begründet einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Sprechen Sie uns gern nach Erhalt einer Abmahnung an. Wir vertreten seit knapp 10 Jahren auf dem Gebiet des Medien- und Urheberrechts. Sprechen Sie uns im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung an, dann besprechen wir im Detail, ob und wie wir Sie unterstützen können.


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