Abmahnung Lubberger Lehment für BPI S.A.S. und Shiseido Germany GmbH | Markenrecht

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin vor, die für die Beauté Prestige International S.A.S. (BPI) und die Shiseida Germany GmbH auftreten. Wir haben über diese Abmahnungen bereits berichtet, vgl.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-bpi-s-a-shiseido-co-ltd-und-lubberger-lehment-wegen-verkauf-auf-real-de/

Vorab: Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung, wie die hier besprochene Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment, erhalten haben, nutzen Sie gerne unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt. Kontaktieren Sie uns hierfür unter 0251 / 208680-30 oder via eMail unter info@wd-recht.de

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist ein Angebot von Duftnachahmungen des abgemahnten Unternehmers im Internet. Der Abgemahnte wirbt hier mit Duftzwillingen und Duftvergleichslisten sowie einer Suchfunktion, in welche Marken-Parfums in die Suchmaske eingegeben werden können und ein „passendes“ Ergebnis aus dem Sortiment vorgeschlagen wird.

Durch das Angebot würden Marken, insbesondere auch die Marken „Issey Miyake“, „Dolce und Gabbana“ und „D&G“ markenmäßig für Parfumprodukte verwendet, so dass eine Verletzung nach Art 9 Abs. 2 lit a) UMV zu beklagen sei.

Auch komme es zu einer Verletzung nach Art 9 Abs. 2 lit c) UMV durch die Erwähnung der Marken in den Duftlisten, da die bekannten Marken in unzulässiger Weise ausgenutzt würden.

Durch Verwendung der Marken in den Kundenbewertungen der Website verletze der Abgemahnte die Markenrechte der BPI aus Art 9 Abs. 2 lit a) und lit c) UMV. Unerheblich sei hier, wer die Bewertungen eingestellt habe, da sich der Abgemahnte diese jedenfalls zu Eigen mache.

Bei der Suchmaske, mit welcher Markenprodukten „passende“ anderweitige Produkte zugeordnet würden, würden ebenfalls die Rechte aus Art 9 Abs. 2 lit a) und lit c) UMV verletzt.

Insbesondere scheide eine zulässige vergleichende Werbung vorliegend aus.

Forderungen an den Abgemahnten

Der Abgemahnte wird aufgefordert

  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist
  • Auskunft zu erteilen hinsichtlich Umfang, Umsatz und Gewinn unter Vorlage aussagekräftiger Belege
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR

Angekündigt wird bereits an dieser Stelle, auf Grundlage der eingeforderten Auskunft weiteren Lizenzschadenersatz zu berechnen und einzufordern.

Was ist insbesondere nach Erhalt der Abmahnung der Beaute Prestige International S.A.S (BPI) und der Shiseido Germany GmbH zu beachten?

Die hier vorgeworfenen Markenverletzungen stellen eine Spezialmaterie dar, welche aus unserer Sicht zwingend in die Hände eines versierten und erfahrenen Fachanwalts gehört.

Die Fristen sollten Sie unbedingt wahren, um keine unerwünschten gerichtlichen Weiterungen zu riskieren. Keinesfalls sollten Sie sich aber vorschnell den Forderungen unterwerfen. Eine einmal erteilte Auskunft oder ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen können kaum bis gar nicht mehr zurück genommen werden. Ein vorschnell abgegebenes Unterlassungsversprechen birgt zudem das Risiko einer zu weiten Bindung. Ist das Versprechen nicht richtig modifiziert oder vorbereitet, besteht insbesondere das Risiko von hohen Vertragsstrafen. Die Auskunft sollte keinesfalls unterschätzt werden. Mit ihr werden ggf nicht nur Lieferketten offengelegt sondern auch die noch nachfolgende Schadenersatzforderung vorbereitet. Die Auskunft ist selbständig einklagbar und des Öfteren eigenständiger Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir kennen die Abmahnungen und die Kanzlei und helfen Ihnen gerne bei der Verteidigung gegen die Forderungen.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten haben, können Sie unser Angebot einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung nutzen und uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail für eine solche erste Einschätzung auch vorab zusenden. Alternativ können Sie auch unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ nutzen. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Kontaktieren Sie uns gerne bundesweit. Wir helfen Ihnen gerne!

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