Abmahnung „Maze Runner“ durch Waldorf Frommer | Bundesweite Hilfe bei € 915,00-Forderung

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen der „Maze Runner“-Filme erhalten und sollten € 915,00 und mehr bezahlen? Lesen Sie hier, wann diese Schreiben gerechtfertigt sind und wann nicht.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Maze Runner“?

Die Filme „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ und „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ erfreuen sich reger Beliebtheit bei Filesharern. Man sollte als abgemahnter Anschlussinhaber daher ein solches Schreiben der Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte niemals ignorieren. Denn die Twentieth Century Fox macht ihr ureigenen Rechte, nämlich die Urheberrechte an den Filmen geltend, die durch das illegale Filesharing in Internettauschbörsen verletzt wurden. Der Rechteinhaber fordert € 915,00 Schadenersatz und Anwaltskosten für einen Film sowie eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung.

Wer haftet überhaupt bei dieser Abmahnung von Waldorf Frommer?

Die Frage ist, wer für diese Urheberrechtsverletzung an dem Film „Maze Runner“ haftet. Oft scheidet die Haftung des Anschlussinhabers aus, da er weder als Täter, noch als Störer verantwortlich ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass es selten eine pauschale Lösung für einen Filesharing-Fall gibt. Wichtig ist es daher, in jedem Einzelfall individuell zu beraten und schließlich eine ausschließlich an den Interessen des Mandanten orientierte Lösung zu entwickeln.

Der Bundesgerichtshof hat bislang 6 Urteile im Bereich Filesharing erlassen. Z. B. hat er in dem „BearShare“-Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen haftet, wenn er zuvor keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass über seinen Anschluss illegales Filesharing betrieben wurde.

Sie sehen also, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und es vollkommen unseriös ist, wenn Ihnen jemand ohne Ihren Fall zu kennen vorschlägt, eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abzugeben, die bei einem erneuten Upload des Films „Maze Runner“ eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann.

Was Sie jetzt unbedingt sofort tun sollten

Machen Sie keine Experimente und rufen Sie mich sofort für eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Maze Runner“ erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund. Mein Ziel ist es, wenn möglich, dass Sie nicht einmal die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Alvin und die Chipmunks: Road Chip“.


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