Abmahnung Müller Schupfner & Partner aus München für Dolce & Gabbana erhalten?

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Dolce & Gabbana Gruppe verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke D & G durch die Patentanwälte Müller Schupfner aus München zahlreiche Abmahnungen. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? – Keine Sorge, wir können Ihnen gut helfen!

Wir können auf jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen zurückblicken. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München, kennen die großen Markenrechtskanzleien bestens und haben täglich mit diesen zu tun.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung!

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, auf was Sie bei einer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner aus München für Dolce & Gabbana achten sollten:

  1. Was verlangen die Rechtsanwälte mit einer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner aus München für Dolce & Gabbana?
  2. eBay oder Amazon hat Ihren Artikel gelöscht?
  3. Post vom Zoll erhalten?
  4. Was sollten Sie nun tun und was nicht bei einer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner aus München für Dolce & Gabbana?
  5. Klagen die Müller Schupfner & Partner Rechtsanwälte vor Gericht wegen einer Dolce & Gabbana Abmahnung?

1. Was wird mit einer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner für Dolce & Gabbana verlangt?

Die Patentanwälte Müller, Schupfner verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von D & G mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes oftmals von € 100.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 1.953,90 netto unterlassen, Modeartikel, die mit der Wortmarke „ D & G“ der Marke gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder gefälschte Modeartikel mit der Marke „D & G“ zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht von der Firma „D & G“ oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und, wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

2. eBay oder Amazon hat Ihren Artikel gelöscht?

Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

3. Post vom Zoll erhalten?

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Meistens werden Waren vom Zoll vorläufig einbehalten, bei denen der Zoll davon überzeugt ist, dass es sich dabei um billige Plagiate von den großen Labels wie Dolce & Gabbana handelt.

Wie kommt der Zoll auf diese „Idee“?

Die großen Modelabels wie Dolce & Gabbana hinterlegen beim Zoll Gebrauchs- und Designmuster ihrer Kollektionen, sodass der Zoll die angelieferte Ware genauestens mit diesen Mustern vergleichen kann. Hat er dann Zweifel an der Echtheit der Ware, setzt er die Auslieferung der Ware vorläufig aus und informiert Sie und den Rechteinhaber über diese Maßnahme.

Dann läuft die Zeit und Sie sollten sich schnellstmöglich an uns wenden. Es zählt dann jeder einzelne Tag!

4. Was sollten Sie nun tun und was nicht bei einer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner für Dolce & Gabbana? 

Unbedingt sollten Sie aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner für Dolce & Gabbana ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und, wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Dolce & Gabbana angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Bleiben Sie nicht untätig. Stecken Sie den Kopf auf keinen Fall in den Sand und tätigen Sie keine Panikaktionen. Auch ist es nicht richtig zu hoffen, dass die Müller Schupfner & Partner Rechtsanwälte Sie irgendwann mit ihrer Abmahnung von Müller Schupfner & Partner für Dolce & Gabbana in Ruhe lassen.

5. Klagen die Müller Schupfner & Partner Rechtsanwälte? 

Generell ist davon auszugehen, dass die Müller Schupfner & Partner Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den Müller Schupfner & Partner Rechtsanwälten wehren kann.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir helfen Ihnen!

Rechtsanwalt 

Georg Schäfer



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