Abmahnung Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment wegen Probeabfüllungen – So reagieren Sie richtig!

  • 3 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichen uns erneut Abmahnungen von der Nobilis Group GmbH und den Rechtsanwälte Lubberger Lehment wegen eigener Duftproben und Probeabfüllungen durch Onlinehändler. 

Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet und vertreten viele betroffene Händler. Wenn Sie auch eine Abmahnung von Lubberger Lehment und der Nobilis Group GmbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und/oder Urheberrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de nebst Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Abmahnung von der Nobilis Group GmbH wegen Probeabfüllungen – was ist passiert?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung sind angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht durch den Vertrieb eigener Duftproben der jeweiligen Markenparfüms.

In Bezug auf das Wettbewerbsrecht macht die Nobilis GmbH in den uns vorliegenden Fällen geltend, dass die Probeabfüllungen / Duftproben, die in eigenen Flacons vertrieben werden, nicht den Anforderungen der Kosmetik-VO entsprechen. Es läge eine unzureichende Produktkennzeichnung vor. So fehlen in der Regel Name, Firma und Anschrift der verantwortlichen Person. Überdies werden meist auch keine Chargennummer oder Nenninhalte angegeben.  Gegenstand der Abmahnung ist zudem die unzutreffende Behauptung, dass der Vertrieb mit Zustimmung des Originalherstellers erfolge.

In Bezug auf das Urheberrecht machen Nobilis und die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment geltend, dass unberechtigt Original-Produktbilder verwendet werden, an denen die Nobilis Group GmbH die exklusiven Nutzungsrechte hält.  Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.


Was ist von der Abmahnung wegen Probeabfüllung / Duftproben zu halten?

Probeabfüllungen sind rechtlich schwierig. Die Verwendung von Produktbildern Dritter, für die man keine Nutzungsrechte erhalten hat, stellt immer eine Urheberrechtsverletzung dar. Fehlende Angaben nach der Kosmetik-VO stellen ebenfalls immer einen Wettbewerbsverstoß dar. Beide Punkte können unproblematisch von der Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment Rechtsanwälten abgemahnt werden. Es besteht in der Regeln ein hohes Risiko, dass die Abmahnung berechtigt ist.

Problematisch ist zudem, dass selbst bei korrekter Produktkennzeichnung und der Verwendung eigener Bilder ein erhebliches markenrechtliches Risiko bleibt. Die Markeninhaber könnten ebenfalls gegen Probeabfüllungen vorgehen, wenn das Entfernen der Original-Verpackung und das Umfüllen mit einer Gefahr für den Ruf der Marke verbunden sind. Dies ist bisher nicht Gegenstand der aktuellen Abmahnung, sollte aber bei Probeabfüllungen immer beachtet werden.


Was verlangen die Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment Rechtsanwälten?

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz gefordert. Gerade bei Urheberrechtsverletzungen können bei langer Nutzungsdauer erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen. Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte die Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten nach Gegenstandswert.


Wie solle man bei Abmahnung der Nobilis Group GmbH wegen des Vertriebes eigener Probeabfüllungen reagieren?

Wenn Sie Parfümproben, Probeabfüllungen oder eigene Duftproben angeboten haben und eine Abmahnung von der Nobilis Group GmbH erhalten haben, lauten unsere Expertentipps:


  1.         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  2.         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  3.         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  4.         Fachanwalt kontaktieren.


Wichtig ist, dass Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Gegenseite vorschnell unterzeichnen. Gerade die im Internet höchstproblematischen Beseitigungspflichten können schnell zu einer Vertragsstrafenforderung führen. 

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und kontaktieren Sie uns gerne! Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer angeben. Wir melden uns sofort zurück!

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-nobilis-group-gmbh-marken-aventus-creed-durch-die-kanzlei-lubberger-lehment-erhalten-221170.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-nobilis-group-gmbh-marken-aventus-und-creed-durch-die-kanzlei-lubberger-lehment-erhalten/



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