Abmahnung wegen Werbung mit „Eco-Leder“

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Aktuell mahnt Noel Gutmann ab. Mir liegt eine entsprechende Abmahnung vor.

Noel Gutmann soll mit Taschen, Gürteln, Geldbörsen und sonstigen Accessoires handeln. Er behauptet, damit in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten zu stehen, was allerdings fraglich sein könnte.

Vorgeworfen wird, dass gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen werde, indem mit Artikeln mit der Bezeichnung „Eco-Leder“ geworben werde. Diese Bezeichnung sei irreführend und wettbewerbswidrig.

Es wird verlangt, das beanstandete Verhalten einzustellen, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten in Höhe von 281,30 € zu erstatten.

In der Sache dürfte die Abmahnung vermutlich gerechtfertigt sein. Textilkennzeichnungsrechtlich gibt es den Begriff „Eco-Leder“ nicht. Und das führt in die Irre, denn der Verbraucher wird annehmen, dass es sich um Leder handelt, obwohl es kein Leder ist, sondern ggf. billiger Kunststoff – so zumindest der Vorwurf.

In diesem konkreten Einzelfall spricht allerdings vieles dafür, dass Noel Gutmann den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 S. 1 UWG) erfüllt haben dürfte.

Für die betroffenen Händler steigen damit die Chancen, sich gegen die Abmahnungen mit Erfolg zu wehren.

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie die Abmahnung nicht ernstnehmen brauchen. Wenn Sie nichts unternehmen, droht eine deutlich kostspieligere einstweilige Verfügung. Diese sollte unbedingt vermieden werden.

Gerne berate und vertrete ich Sie in dieser Sache, sprechen Sie mich gerne an.

© Pirko Silke Lehmitz


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