Abmahnung Nümann+Lang für Offshore Ltd. wegen Urheberrechtsverletzung

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Die Kanzlei Nümann+Lang mahnt derzeit für die Firma Offshore Music Ltd. wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Musikwerken ab.  Abgemahnt wird das Angebot zum Download der in der Abmahnung bezeichneten Musikstücke durch die Teilnahme an sog. „Internet-Tauschbörsen".

Die Offshore Music Ltd. ist Rechteinhaberin der folgenden Musikwerke, deren illegale Nutzung Gegenstand von aktuellen Abmahnungen ist:

Titel „Did You Hear Me" des Künstlers „Red Light District", enthalten auf dem  Tonträger  „Dreamdance Lost Trance Classics".

Das Schreiben enthält die Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin werden Schadensersatzansprüche und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Gleichzeitig wird ein pauschales Vergleichsangebot mit einer Summe von 450,00 EUR vorgeschlagen.

Abzuraten ist erstens von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung. Zweitens sollten Sie nicht ungeprüft der Aufforderung zur Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrages nachkommen.

Lassen Sie die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls durch Untätigkeit  verstreichen. In diesem Fall müssen Sie mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechen, dass nicht nur unangenehm sondern auch mit erheblich höheren Kosten verbunden ist.

Holen Sie sich daher rechtzeitig, das heißt vor Fristablauf, professionellen Rat für eine weitere Vorgehensweise ein.

Unter unserer Telefonnummer 030 - 32 30 15 90 stehen wir für Fragen zu Ihrer Abmahnung zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.recht-hat.de


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