Abmahnung Playboy-Häschen von UNIT 4 IP | Markenrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Playboy Abmahnung – UNIT 4 IP: Die Playboy Enterprises International Inc., Beverly Hills, USA ist Herausgeberin des berühmten Playboy-Magazins. Darüber hinaus ist sie Inhaberin der Unionsmarken „Playboy“ und des „Playboy-Häschenkopfs“. Diese seien u. a. für Druckerzeugnisse geschützt. Vor Kurzem hat die Playboy Enterprises Inc. erneut einen Anbieter von Aufklebern aufgrund einer angeblichen Verletzung von Markenrechten abgemahnt. Die Abmahnung liegt uns vor.

Was beinhaltet die Abmahnung von UNIT 4 IP und der Playboy Enterprises Inc.?

Im Rahmen der Abmahnung der UNIT 4IP wird behauptet: Das Angebot des Abgemahnten beinhalte einen Häschenkopf, in abgewandelter Form. Dieses Angebot sei verwechslungsfähig ähnlich zu der Darstellung des „Playboy-Häschenkopfs“, sodass trotzdem Verwechslungsgefahr bestünde. Die Bildmarke sei als bekannte Marke umfassend gegen Rufausbeutung und Aufmerksamkeitsausbeutung geschützt. Die Bezeichnung des Aufklebers auf der Webseite des Abgemahnten enthalte zudem die Wortmarke „Playboy“. Daher nutze der Abgemahnte die Wertschätzung und Unterscheidungskraft der bekannten Marke aus und beeinträchtige sie zugleich.

Was sind die Forderungen von Playboy und UNIT 4IP?

Durch die Markenrechtsverletzung würden dem Markenrechtsinhaber umfassende Ansprüche zustehen. Der Rechtsanwalt  der Rechtsanwälte UNIT4 IP aus Stuttgart vertritt die Playboy Enterprises Inc. im Rahmen der Abmahnung. Der Abgemahnte wird zunächst aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, welche mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 5500 Euro bewehrt ist. 

Neben der Verpflichtung, das Angebot der Aufkleber zu unterlassen, solle der Abgemahnte über die Herkunft und den Vertriebsweg der Aufkleber Auskunft erteilen sowie die sich noch bei ihm befindlichen Aufkleber zwecks Vernichtung übersenden. Wir weisen darauf hin, dass die Auskunft immer der Vorbereitung weitergehender Schadenersatzansprüche dient.

Ferner habe der Abgemahnte bei einem Gegenstandswert i.H.v. 75.000 Euro die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Reaktionsmöglichkeiten nach Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung 

Wir kennen die Gegner, die Abmahnung und vertreten seit 2014 mehrere Mandanten, die Abmahnungen der Playboy Enterprises erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über die uns vorliegenden Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unit-ip-rechtsanwaelte-abmahnung-erhalten_101907.html

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Gerne können Sie uns auch die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen   erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen  und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert. 

Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema