Abmahnung Rechtsanwälte Lentze Stopper iAd FC Bayern München AG Ticketverkauf „ticketbis“

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Abmahnung Rechtsanwälte Lentze Stopper iAd FC Bayern München AG Ticketverkauf ticketbis vom 29.09.2016

Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Lentze Stopper Auftrage der Bayern München AG Ticketverkauf vom 29.09.2016 erlangt. Dem Adressaten wird ein Verstoß gegen die ATGB wegen Anbietens von Karten über die Plattform „ticketbis“ vorgeworfen.

Wie bereits in der Vergangenheit berichtet mahnen eine Vielzahl von Fußballvereinen wegen Verstößen gegen die Ticketbedingungen ab. Die Abmahnung stützt sich auf die Allgemeinen Ticketbedingungen des Vereins (4.2/ 5.2), die ein Anbieten von Karten über Plattformen wie eBay, viagogo und ticketbis sanktionieren.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Abmahnung erhalten?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen unterschiedlichster Fußballvereine verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits sehr gut.

Der erste Punkt den es zu überprüfen gilt ist die Frage, ob der Adressat der Abmahnung die ATGB tatsächlich im Rahmen eines Ticketkaufes akzeptiert hat und diese ihm gegenüber somit wirksam sein können.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter der neben diesem Rechtstipp angegebenen Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die dort ebenfalls genannte Adresse zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten