Rechtsanwälte Lentze Stopper: Abmahnung wegen FC-Bayern-München-Tickets

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Wir haben in der Vergangenheit bereits häufig über Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Fußball-Tickets auf Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo, etc. berichtet. Nun wurde uns erneut eine solche Ticket-Abmahnung vorgelegt, dieses Mal ausgesprochen von der Kanzlei Lentze Stopper aus München im Auftrag der FC Bayern München AG.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, dass er direkt beim FC Bayern München erworbene Tickets für ein Heimspiel über eBay zum Weiterverkauf angeboten haben soll. In diesem Anbieten der Tickets sei ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) zu sehen, der sodann der Vorwurf der Abmahnung darstellt. Gegen die folgenden Bestandteile der ATGB soll unser Mandant laut Abmahnung verstoßen haben:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
  • Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden

Worum handelt es sich überhaupt bei den ATGB?

ATGB steht für Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen. In rechtlicher Sicht sind ATGB also Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese Bedingungen müssen von Käufern von Fußball-Tickets beim Erwerb von den Vereinen in deren Shopsystem akzeptiert werden. Innerhalb der ATGB finden sich sodann diverse Bestimmungen zu dem Vertragsschluss oder den Bedingungen für die Weitergabe von bereits erworbenen Tickets.

Ist der private Weiterverkauf von Fußball-Tickets verboten?

Nein. Der Weiterverkauf ist nur unter bestimmte Bedingungen gestellt, die unbedingt zu beachten sind. Ein Weiterverkauf, der unter Verstoß gegen die Bedingungen erfolgt ist, kann – wie diese Abmahnung zeigt – von den Vereinen sodann mithilfe von Anwälten abgemahnt werden. Hinsichtlich des Weiterverkaufs gibt es bspw. folgende Bedingungen:

  • Verbot des Weiterverkaufs über nicht autorisierte Plattformen, wie z. B. eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo, Facebook (Ziff. 8.2 a) ATGB)
  • Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem Originalpreis (Ziff. 8.2 b) ATGB)
  • Weitergabe an gewerbliche Weiterverkäufer (Ziff. 8.2 d) ATGB)
  • Weitergabe von Tickets an Fans von gegnerischen Mannschaften (Ziff. 8.2 g) ATGB)

Der Weiterverkauf von Tickets ist demnach erlaubt, wenn er zum gleichen Preis wie der Originalpreis auf der offiziellen Plattform des Vereins zum privaten Weiterverkauf („Zweitmarkt-Plattform“) erfolgt.

Da der Adressat der aktuellen FC Bayern München-Abmahnung dies nicht getan haben soll, sondern seine Tickets über eBay zum Verkauf eingestellt haben soll, erfolgte die Abmahnung durch die Kanzlei Lentze Stopper. 

Forderungen der Kanzlei:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Pauschalbetrages von 250,00 € für Schadensersatz und Anwaltskosten

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, in der sich der Unterzeichnende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung (hier: Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Plattform) in Zukunft zu unterlassen. Hält sich der Unterzeichner nicht an dieses Unterlassungsversprechen, so müsste er an den Unterlassungsgläubiger (hier: FC Bayern München AG) eine Vertragsstrafe bezahlen.

Abmahnung erhalten? So sollten Sie reagieren

Wenn Sie ebenso wie unser aktueller Mandant eine Abmahnung des FC Bayern München oder eines anderen Fußballclubs erhalten haben, so raten wir Ihnen zu Folgendem:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Zahlen Sie keine in der Abmahnung geforderten Beträge
  • Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung
  • Beachten Sie unbedingt in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Wenn Sie nach Erhalt einer Abmahnung unsere Kanzlei via Telefon oder E-Mail kontaktieren, werden wir Ihre Abmahnung individuell und völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. 

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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