Veröffentlicht von:

Abmahnung Rechtsanwältin Doreen Kruse - Interny Season 2 - Kalipso

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch ausländische Firmen mahnen die Urheberrechtsverletzung an den zu ihrem Rechterepertoire gehörenden Werken ab. In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen russicher Firmen, wie z.B. der Kalipso GmbH (nach russischem Recht), Gorokhovsky Nebengasse 18 Anlage 2, 105064 Moskau. Diese hat die Rechtsanwältin Doreen Kruse beauftragt, unter zur Hilfenahme ermittelter Daten, Anschlussinhaber abzumahnen, denen vorgeworfen wird, den Film - Interny Season 2 - zum Download angeboten zu haben.

Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw. ein Dritter die Rechte (z.B. Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien ( Filme, Spiele, Lieder) in Internettauschbörsen anzubieten (hier der Film - Interny Season 2). Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.

In der Abmahnung wird jedoch nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch Schadensersatz. Klar ist, dass dem Rechteinhaber Kosten entstanden sind: Anwaltskosten, Gebühren, Kosten für die Anti-Piracy Firma usw. klar ist auch, dass bei einem stattgefundenen Rechtsverstoß, dieser Aufwand entschädigt werden sollte. Fraglich ist nur in welche Höhe. Es gibt auch Fälle, in denen die ganze Forderung zurückgewiesen wird, dieses ist aber eher die Ausnahme.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig eine Formulierung, mit welcher der Vorwurf - gern auch als Täter - eingeräumt wird. Dies wird als Schuldanerkenntnis oder auch als sog. Geständnisfunktion gesehen.

Die Höhe der geforderten Summe wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Interny Season 2 - richtet sich - zumindest mittelbar - nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen - einige sind auch einfach veraltet - wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welcher Streitwert „richtig" ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema