Abmahnung | Rechtsanwalt | Unterlassungserklärung

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Was ist nach Erhalt einer Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, von juristischen Laien zu tun?

Juristischen Laien ist häufig die Bedeutung und Tragweite der Abgabe einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ nicht bewusst. Im Bereich des Urheberrechts, hier insbesondere bei den sogenannten „Filesharing-Fällen“ nach behauptetem Verstoß gegen Urheberrecht in sogenannten „Peer-to-Peer-Netzwerken“, im Patenrecht, im Markenrecht und im Wettbewerbsrecht, spielen Abmahnungen mit der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, eine wichtige Rolle.

Juristische Laien sollten immer und auf jeden Fall vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und bevor die von der Gegenseite im Abmahnschreiben gesetzte Frist verstrichen ist, eine anwaltliche Rechtsberatung einholen. Häufig sind die Risiken, die aufgrund der Abgabe einer Unterlassungserklärung entstehen, juristischen Laien nicht bekannt. Die häufig von dem Anwalt der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher nicht einfach unterzeichnet werden.

Falsch wäre es auch, wenn Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung einfach nichts unternehmen würden. In vielen Fällen ist eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form ratsam. Einfach nichts zu unternehmen hat die Gefahr zur Folge, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, welches in vielen Fällen bereits aus Kostengründen vermieden werden sollte. Wie auf eine Abmahnung reagiert werden sollte und was vor und nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung bedacht werden sollte, sollte von juristischen Laien immer mit einem Anwalt besprochen werden. In einigen Fallkonstellationen kommen vorbeugende beziehungsweise präventive Unterlassungserklärungen in Betracht, um weiteren Abmahnungen vorzubeugen.

Sogar der Rechtsnachfolger eines Unternehmens kann, wenn eine sogenannte Firmenfortführung gegeben ist, nach Ansicht des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR1995 608-609), durch einen sogenannten „Unterlassungsvertrag“, welchen der Vorgänger unterzeichnet hat, gebunden sein.

Nicht selten wird in einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine sogenannte „Vertragsstrafe“ nach dem sogenannten „neuen Hamburger Brauch“ versprochen. Hier wird jeweils für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen durch den Abgemahnten bestimmt. Die Höhe dieser Vertragsstrafe kann jedoch, wenn eine Vertragsstrafe nach dem sogenannten neuen Hamburger Brauch versprochen wird, gerichtlich überprüft werden.

Die Frage, ob überhaupt und gegebenenfalls wie – in den meisten Fällen in modifizierter Form – eine Unterlassungserklärung im konkreten Fall abgegeben werden sollte, sollte immer zeitnah mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. In dem am 07. Mai 2016 veröffentlichten Kanzleivideo finden Sie weitere Ausführungen zum Thema. Auf der Seite http://www.kanzlei-fathieh.de/abmahnung-heidelberg.html finden Sie ebenfalls weitere Informationen zum Thema. Es gibt eine spezielle Unterseite zur Fallkonstellation Abmahnung wegen behaupteten Verstoßes gegen Urheberecht wegen Filesharings: http://www.kanzlei-fathieh.de/Filesharing.html.

Ich habe in meiner anwaltlichen Praxis häufig erlebt, dass sich juristische Laien zunächst eine anwaltliche Rechtsberatung aus Kostengründen nach Erhalt einer Abmahnung ersparen wollten und hierdurch unnötige, weil vermeidbare Mehrkosten zu tragen hatten. Diese Personen hatten es später bereut, dass sie eigene Recherchen im Internet vorgenommen und allein darauf ihr weiteres Vorgehen gestützt hatten, statt sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Ich habe in Heidelberg Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – teilweise gemeinsam mit einem Mannheimer Rechtsanwalt – geleitet, in denen auch die Thematik Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Gegenstand war.

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage von Heidelberg, in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes. Gegenüber der Kanzlei liegt das Carré. Die Kanzlei ist insbesondere auch über die Autobahn aus Mannheim aus kommend gut erreichbar.

Kanzlei Fathieh

Rechtsanwalt Kian Fathieh


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