Abmahnung rka Rechtsanwälte wegen Dungeon Siege III iAd. Koch Media GmbH

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Im Juni 2011 wird die Abmahnung der rka Rechtsanwälte aufgrund einer Rechtsverletzung an dem Computerspiel „Dungeon Siege III” im Auftrage der Koch Media GmbH ausgesprochen.

Bereits seit Jahren werden wiederholt Rechtsverletzungen an Computerspielen im Internet ermittelt und zivilrechtlich verfolgt - gleichwohl im Auftrage diverser Rechteinhaber. Nunmehr lässt die Koch Media GmbH ebenfalls Urheberrechtsverstöße verfolgen.

Es geht um Verletzungen der exklusiven Rechte an dem Spiel „Dungeon Siege III". Das Computerspiel „Dungeon Siege III” ist ein Fantasy-Action-Rollenspiel. Es handelt sich um den mittlerweile dritten Teil der Serie. Ziel des Spieles ist es, ein Land wieder neu aufzubauen und bösartige Kreaturen zu besiegen. Die seit dem 17.06.2011 im deutschen Handel auf einem Datenträger erhältliche Version von „Dungeon Siege III" enthält einen DRM Schutz gegen Raubkopien.

Doch schon kurz vor der Veröffentlichung des Hack n Slay Vertreters auf einem physischen Datenträger auf dem deutschen Markt verbreiteten sich illegale Vervielfältigungen des Spiels „Dungeon Siege III" im Internet. Der Spiele Publisher Koch Media GmbH strengt mit der Abmahnung „Dungeon Siege III" der Kanzlei rka Rechtsanwälte die Einschränkung der illegalen Verbreitung über die zivilrechtliche Verfolgung der Rechteverletzer an. Mit der Abmahnung "Dungeon Siege III" wird dem Empfänger derselben angetragen, das Computerspiel zu einer Zeit, in der sich dieses in seiner ertragreichen Verwertungsphase befand, über das Internet in so genannten Filesharing Tauschbörsen verbreitet zu haben.

Infolgedessen wird durch die Rechtsanwälte rka zunächst der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss das Softwarewerk Dritten zugänglich gemacht wurde in Erfahrung gebracht. Die IP Adresse ist in den Ermittlungsdatensätzen eines unabhängigen Sicherheitsdienstleisters dokumentiert worden, nachdem die korrekte und gerichtsverwertbare Funktionstüchtigkeit der eingesetzten Ermittlungssoftware überprüft wurde. Sodann richtet die bevollmächtigte Anwaltskanzlei rka Rechtsanwälte einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister des Internetanschlussinhabers. Nachdem dieser die Daten des Internetanschlussinhabers herausgegeben hat, spricht die Kanzlei rka Rechtsanwälte im Namen der Koch Media GmbH die Abmahnung „Dungeon Siege III" gegenüber dem Anschlussinhaber aus.

Die Koch Media GmbH lässt dabei über die Rechtsanwälte rka den Anschlussinhaber im Wege der Abmahnung auf die Rechtswidrigkeit seiner Handlung im Hinblick auf das Spiel „Dungeon Siege III" hinweisen.

Die Abmahnung der Rechtsanwälte rka richtet sich nicht ohne Grund regelmäßig an denjenigen Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss das Spiel über sog Internet Tauschbörsen anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten worden sein soll. Denn wer das Computerspiel „Dungeon Siege III" Dritten im Internet zum Download anbietet, der verstößt gegen die ausschließlichen Verwertungsrechte der Koch Media GmbH.

Die Kanzlei rka Rechtsanwälte macht für die Koch Media GmbH neben Unterlassungsansprüchen auch einen Pauschalbetrag geltend. Schon öfter wurde die Kanzlei rka Rechtsanwälte von der Rechteinhaberin mit der Verfolgung von illegalen Aktivitäten an Softwarewerken in Peer To Peer Tauschbörsen betraut.

Mit der Abmahnung „Dungeon Siege III" fordert man von dem entsprechenden Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i. H. v. 800 EUR. Eine übereilte Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung empfiehlt sich regelmäßig nicht, da zahlreiche Gerichte die uneingeschränkte Unterwerfung unter das von den Rechtsanwälten rka entworfene Unterlassungsversprechen als Schuldanerkenntnis auslegen.

Dies will gleichsam nicht heißen, dass man der Abmahnung keine Beachtung schenken sollte - ganz im Gegenteil! - das Abmahnschreiben ist ernst zu nehmen und die darin enthaltenen kurzen Fristen sind unbedingt zu beachten. Eigenes Rechtsempfinden mag ein gelegentlicher Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Der Abmahnung "Dungeon Siege III" der Kanzlei rka Rechtsanwälte keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Bei bestehenden Unsicherheiten ist dem Abgemahnten die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

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