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Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann – Tomb Raider – Koch Media GmbH

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Die Fans der Computer-Spiel-Serie Tomb Raider, denen zur Last gelegt wird, das Spiel unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben, müssen derzeit mit einer Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann rechnen. Im Auftrag des Unternehmens Koch Media GmbH gehen die Anwälte aus Hamburg für das österreichische Unternehmen in der Angelegenheit vor.

Wie bereits angeführt wird dem Betroffenen vorgeworfen, das Computer-Spiel Tomb Raider in einer Filesharingbörse heruntergeladen und damit Dritten zum Download angeboten zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher dokumentiert. Das Gegenteil hiervon zu beweisen ist für den Laien nur schwer machbar. Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Auch dann, wenn sich der angeschriebene Anschlussinhaber nicht verantwortlich fühlt und Dritte die Rechtsverletzung begangen haben, muss er auf die Anschuldigung reagieren.

In der Abmahnung von .rka Reichelt Klute Aßmann für Tomb Raider wird der Abgemahnte aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Unterschiedliche Internetforen raten nach dem Erhalt der Abmahnung dazu, eine Musterunterlassungserklärung nach einem Vorbild aus dem Internet abzugeben und die Geldzahlung in Höhe von 800,00 Euro erst einmal zu verweigern. Ziel dieser Vorgehensweise ist, eine Geldzahlung so lange abzuwenden bis die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist. Natürlich kann die Gegenseite in solch einem Fall gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen.

Gegen die Abmahnung von .rka Reichelt Klute Aßmann wegen Tomb Raider kann sich der Betroffene wehren. Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Was es hierbei zu beachten gibt, dazu berät Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt im Abmahnfall außergerichtlich für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag, der bereits im ersten Gespräch mitgeteilt wird. Empfänger einer Reichelt Klute Aßmann Abmahnung wegen Tomb Raider können sich unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 an Dr. Wachs wenden.

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