Abmahnung Sasse & Partner wegen „Pink Floyd - P.U.L.S.E (DVD)“ Bootlegs Urheberrechtsverletzung

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Die Hamburger Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen für Ihre Mandantin Pink Floyd (1987) Ltd. wegen Aufnahmen (sogenannte Bootlegs) auf der Pink Floyd DVD P.U.L.S.E im Internet ab. Die Anwälte fordern dabei den Händler auf, die Verbreitung der DVD auf Internetplattformen wie z.B. „Hitmeister" zu unterlassen.

Als Bootleg bezeichnet man nicht autorisierte Mitschnitte einer Aufnahme, die Bezeichnung wird für Ton- als auch Filmaufnahmen verwendet. Besonders Mitschnitte von Livekonzerten werden sehr oft als Bootlegs vertrieben.

Der Verstoß richtet sich dabei nach § 77 Absatz 2 UrhG:

§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung

(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen.

(2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten. § 27 ist entsprechend anzuwenden.

Sollte der Abmahnung nicht nachgekommen werden, betreibt die Kanzlei auch klageweise die Ansprüche weiter und beantragt die Durchsetzung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.

In einer vorgelegten solchen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 2. Februar 2012 (Beschluss vom 6.02.2012, Az.: 308 O 38/12) wird ein Gegenstandswert von 15.000 Euro angenommen. Die Rechtsfolge einer solchen Verfügung ist, dass die Vollziehung der Anordnung nach einem Monat nach Zustellung erfolgen kann, §§ 936, 929 Absatz 2 ZPO. Die Zustellung geschieht bei Unterlassungsansprüchen regelmäßig im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher.

Gegen einen Beschluss ist ein Widerspruch nach § 924 Absatz 1 ZPO möglich. Ebenso kann eine Abschlusserklärung erfolgen, indem auch erklärt wird, dass man auf Rechtsmittel verzichtet. So kann ein Hauptsacheverfahren mit weiteren Kosten vermieden werden.

Es ist daher ratsam auf die Abmahnung zu reagieren und eine, wenn auch modifizierte, Unterlassungserklärung abzugeben.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01

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