Abmahnung - SHR Germany GmbH - Markenrechtsverletzung - Zeichens "Hydra Beauty“

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Sie haben eine Abmahnung der SHR Germany GmbH  erhalten?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen die Marke „Hydra Beauty“ verletzt zu haben. Die Marke wurde von der SHR Germany GmbH  als deutsche Marke in den Klassen 08, 10, 41 beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Unter dem Namen werden insbesondere Kosmetikprodukte wie eine Gesichtscreme angeboten.

Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 180.000 EUR.

Eine solche Markenabmahnung sollte sehr ernst genommen werden. Weder empfiehlt es sich auf eine solche Abmahnung nicht zu reagieren noch ist es zu empfehlen einfach ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben und/oder irgendwelche Zahlungen an die Gegenseite vorzunehmen.

Achtung! Nicht jede Markenabmahnung ist berechtigt. Der Teufel steckt oft im Detail. So kommt es etwa immer wieder vor, dass Marken vom Markeninhaber nicht ausreichend genutzt werden. Es kann dann der Einwand der Nichtbenutzung erhoben werden.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt (z.B. eine Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung und Vertretung beauftragen.

Gerne stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Markenrechts tätig. Wir vertreten selbstverständlich bundesweit. 

Kanzlei Dr. Schenk - Die Markenrechtskanzlei aus Bremen


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