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Abmahnung Sky wegen Sky in Gastronomie

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Wir wurden kürzlich aufgrund einer Abmahnung der Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte im Namen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG beauftragt.

Gegenstand der Abmahnung ist eine angeblich urheberrechtswidrige Ausstrahlung eines Fußballspieles der 1. Bundesliga.

Sky Deutschland hält die ausschließlichen Rechte zur Vorführung i.S.d. § 19 Abs. 4 sowie zur öffentlichen Wiedergabe i.S.d. § 22 UrhG an dem von der Sportcast GmbH im Auftrage des DFL produzierten Live-Signals solcher Bundesligaspiele, sofern diese nicht (wie bspw. das Bundesligaspiel am Freitagabend) von anderen Lizenznehmern exklusiv ausgestrahlt werden dürfen.

Die angeblich durch unsere Mandantschaft erfolgte öffentliche Wiedergabe verletzte daher die Nutzungsrechte von Sky Deutschland und stelle zudem eine Straftat dar, sofern man zur öffentlichen Wiedergabe nicht autorisiert ist. Die Ausstrahlung des Sky Fernsehprogrammes sei in Gaststätten und Lokalen allerdings nur bei Bestehen eines entsprechenden „Abonnementvertrages für Gewerbekunden“ Vertrages erlaubt. Ohne Vorliegen eines solchen Vertrags stelle die Ausstrahlung eine Urheberrechtsverletzung dar.

Forderungen:

Infolge der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Auf die üblicherweise geltend gemachten Schadensersatzansprüche und dem Ersatz der Rechtsverfolgungskosten wird zunächst verzichtet.

Vielmehr wird unserer Mandantschaft angeboten, neben der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 500 EUR zu zahlen und sodann sich mit Sky Deutschland auseinanderzusetzen und einen Abonnementvertrag für Gewerbekunden abzuschließen.

Der Abmahnung ist bereits ein vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Im Falle eines Verstoßes gegen die abgegebene strafbewerte Unterlassungserklärung soll eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001, - € pro Verstoß gezahlt werden. Wir raten grundsätzlich davon ab, Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe zu unterschreiben.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

In unserer Kanzlei werden seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten sowohl gegen Sky Deutschland aber auch DAZN vertreten, gerichtlich und außergerichtlich. Unsere Mandanten waren Gaststättenbetreiber, Hotelbesitzer, Vorstände von Sportvereinen etc. Gerade bei solch massenhaft ausgesprochenen Abmahnungen sollte stets der Einzelfall betrachtet werden. So liegt bspw. nicht immer eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Gesetzes vor.

Unterzeichnen Sie nicht voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung oder schließen Sie ein mit hohen Kosten verbundenes Abonnement für Gewerbekunden ab.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, sodass Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden können. Alternativ können Sie auch in unserer Kanzlei unter der Rufnummer 02307/17062 ein kostenfreies Erstberatungsgespräch anfordern. Im Falle der Zusendung der Unterlagen rufen wir im Regelfall am gleichen Tage zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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