Veröffentlicht von:

Abmahnung SSD UG (CE zertifiziert)

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut liegt mir eine Abmahnung der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt), kurz „SSD UG“ vor.  

Die SSD UG lässt in der Abmahnung vom 17.06.2021 vortragen, unter www.fahrrad-profis24.de, Produkte aus dem Bereich Fahrräder und Zubehör, wie Fahrradbeleuchtung, -schlösser,- helme,- reifen,- und taschen zu vertreiben.

Der Vorwurf lautet auf unlauteres Handeln durch Werben mit der Aussage „CE….zertifiziert“ gemäß §§ 3,5 UWG.

Forderungen:

  • Beseitigung der irreführenden Werbung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes aber bereits angekündigt

Abmahnung berechtigt?

Entsprechende Werbeaussage wie

CE geprüft

CE zertifiziert

Sind als unlauter und damit wettbewerbswidrig zu qualifizieren.

Richtig ist, dass gemäß § 7 VI S. 1 ProdSG das CE-Zeichen auf dem Produkt angebracht werden muss, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle, sondern lediglich um eine Erklärung des Herstellers zur Konformität des Produktes.

Unstreitig beeinflussen Prüfzeichen und Zertifikate in der Bewerbung von Produkten den Absatz des Produktes. Sie erwecken Vertrauen beim Kunden. Die Werbung mit einem vermeintlichen Prüfzeichen, welches jedoch in der Tat keines ist, verschafft dem Werbenden einen klaren Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig führt er den Verbraucher in die Irre.

Lösung?

Ich schaue auf eine Vielzahl von erfolgreich verteidigten Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht zurück. Aufgrund dieser Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass auch bei berechtigten Abmahnungen immer ein Spielraum für Vergleiche und damit meine ich Kostenreduzierungen der genannten Forderungen besteht.

Zahlen Sie nie ungeprüft die Forderung, nur um Ruhe zu haben! In 99% der Fälle zahlen Sie mehr als Sie im Falle einer anwaltlichen Verteidigung zahlen müssten.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Mein Erfahrungsschatz der Verteidigung von hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Nutzen Sie mein Angebot zur kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

Mein Angebot:

  • Kostenlose Ersteinschätzung bundesweit
  • Vertretung bundesweit
  • Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema