Abmahnung U+C Rechtsanwälte iAd. Vimpex Gay Media GbR

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Die Vimpex Gay Media GbR aus Hagen lässt im April 2010 durch U+C Rechtsanwälte Abmahnungen wegen urheberrechtlichen Verstößen an Pornofilmen über Internet Tauschbörsen aussprechen. Die Kanzlei U+C verfolgt bereits für zahlreiche andere Unternehmen aus der Erwachsenenunterhaltungsbranche Urheberrechtsverletzungen im Internet. Die Kanzlei aus Regensburg ist u.a. bevollmächtigt durch 21 Sextury Video, DigiProtect GmbH, Erotic-Planet Wolfgang Embacher GmbH, F&FD Friedrich & Friedrich Distribution GmbH & Co KG, Goldlight - Video Aktuell Betriebs GmbH, Herzog Video e.K., John Thompson Productions, Magmafilm GmbH, MMV, Musketier Media GmbH & Co KG und der Video Aktuell Betriebs GmbH.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 650,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
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