Abmahnung und Klage der Firma Bellona Frankfurt GmbH durch Kanzlei lexTM
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In der Vergangenheit haben wir mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen bearbeitet, die die Kanzlei lexTM im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH ausgesprochen hat.
Abgemahnt wurden in der Regel eBay-Verkäufer, denen Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vorgeworfen wurden. Die eBay-Verkäufer haben in der Regel Schals oder ähnliche Textilien verkauft, die nach Auffassung der Bellona Frankfurt GmbH nicht richtig im Sinne der Textilkennzeichnungsverordnung gekennzeichnet wurden, bzw. die nicht richtig in den Internetangeboten beschrieben wurden. Teilweise wurden auch Verkäufer abgemahnt, die Schals dergestalt beworben haben, dass sie aus Kaschmirseide seien, obwohl Kaschmirseide in den Schals nicht nachweisbar war.
Nun haben wir einen Fall auf dem Tisch, bei dem der abgemahnte Verkäufer die Abmahnung ignorierte. Wenige Wochen später hatte er dann die Unterlassungsklage im Briefkasten.
Dies zeigt, dass man auf jeden Fall auf die Abmahnung reagieren sollte. Ignoriert man die Abmahnung, dauert es nicht lange, bis man eine Unterlassungsklage im Briefkasten hat. Die Kanzlei lexTM verfolgt die Ansprüche also in jedem Falle gerichtlich weiter. Durch ein Ignorieren der Abmahnung entstehen so Kosten, die in jedem Fall vermeidbar gewesen wären. Wir raten jedoch nicht dazu, die den Abmahnungen beiliegende Unterlassungserklärungen vorschnell zu unterzeichnen. Vielmehr empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei einer modifizierten Unterlassungserklärung handelt es sich um eine Unterlassungserklärung, die kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichwohl aber die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche verhindert. Da das Wettbewerbsrecht relativ kompliziert ist, sollte man in jedem anwaltlichen Rat einholen.
Hinsichtlich des geforderten Aufwendungsersatzes kommt es sehr auf den Einzelfall an, ob dieser angemessen ist. Man sollte zunächst die Abmahnung dahingehend überprüfen lassen, ob sie berechtigt ist. Hat man Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Zahlung zu verweigern. Man sollte sich dann jedoch darüber im Klaren sein, dass die Firma Bellona die Kostenerstattungsansprüche gerichtlich einklagen kann. Alternativ kann man auch noch versuchen, die geforderten Kosten herunterzuhandeln. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dies mit guten Argumenten durchaus gelingen kann.
Hat man einmal die Klage zugestellt bekommen, muss man sehen, wie man am kostengünstigsten aus der Angelegenheit herauskommt. Auch hier gilt: weiteres Ignorieren macht die Angelegenheit nicht günstiger.
Wenn Sie eine Abmahnung oder Klage der Kanzlei lexTm im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH erhalten haben sollten, können Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung anrufen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen. Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertritt seit mehreren Jahren bundesweit viele hunderte Onlinehändler auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.
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