Abmahnung und Vertragsstrafen von FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzung: "MO"

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Der Abmahner

Die „FAST Fashion Brands GmbH“ macht derzeit nach erfolgreicher Abmahnung Vertragsstrafen geltend. Das Unternehmen ist Inhaber der eingetragenen Marke „MO“.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, welcher die Vertragsstrafe auslöst. Genauer soll das in Rede stehende Angebot trotz Beendigung immer noch abrufbar sein, wurde also mithin nicht gelöscht.

Die Forderung

Neben einer einseitig bestimmten Vertragsstrafe (2.750 €) wird die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung gefordert, welche mindestens 5.100 € als Vertragsstrafe vorsieht.

Unsere Einschätzung

Diese spezielle Konstellation verdeutlicht die Gefahr von Unterlassungserklärungen für sämtliche Onlinehändler: Laut dem BGH sind nämlich nicht nur eigene Handlungen zu unterlassen bzw. rückgängig zu machen („Beenden“ des Angebots bei eBay), sondern auch auf Dritte einzuwirken, wenn deren Handlungen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen (wie in diesem Fall ein noch abrufbares Angebot bei eBay). Dementsprechend besteht auch eine Verpflichtung dazu, eBay zur Löschung des Angebots aufzufordern.

Unser Rat

Wie wichtig die Modifizierung einer Unterlassungserklärung ist, soll hier noch einmal verdeutlicht werden. Sollte mit gleichen Argumenten eine Vertragsstrafe gegen Sie geltend gemacht werden, kontaktieren Sie uns gerne! Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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