Abmahnung Urheberrecht - Michael Geiss vertr. durch die Kanzlei Sievers & Kollegen - Unlizenzierte Nutzung vom Produktbildern

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Die Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt im Auftrag von Herrn Michael Geiss Urheberrechtsverletzungen von Bildmaterial (Produktfotografie) ab.

Der Abgemahnte hätte eine Fotografie des Herrn Geiss angeblich unerlaubt für ein Verkaufsinserat auf „eBay“ verwendet. Dadurch seien die Urheberrechte von Herrn Michael Geiss verletzt worden.

Daher fordert Kanzlei Sievers & Kollegen im Auftrag von Herrn Michael Geiss die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese beigefügte Unterlassungserklärung sieht u.a. die Verpflichtung vor, bei künftiger Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € zu zahlen.

Darüber hinaus wird eine detaillierte, schriftliche Auskunftserteilung über die genaue Verwendung des Bildes gefordert.

Außerdem wird in Aussicht gestellt, nach Erfüllung der Forderungen Lizenzschaden und Abmahnkosten geltend zu machen.

Die gesetzte Frist zur Erfüllung der Forderungen beträgt dabei eine Woche.

Haben Sie auch eine vergleichbare Abmahnung erhalten?

Dann empfehlen Ihnen zunächst Ruhe zu bewahren. Es besteht kein Grund zur Panik. Zwar sollte eine solche Abmahnung ernst genommen werden, aber mit der richtigen Reaktion Ihrerseits sind Hopfen und Malz noch nicht verloren. Dabei gilt insbesondere:

  • Nehmen Sie lieber keinen persönlichen Kontakt zu den Abmahnern auf, sondern überlassen Sie dies einem Anwalt. Die abmahnenden Anwälte werden Ihnen in der Rechtskenntnis zur Thematik überlegen sein. Schon kleine Fehler in der Kommunikation könnten für Sie nachteilhaft sein. Bevor Sie selbst eine vorschnelle und möglicherweise für Sie nachteilhafte Entscheidung treffen, gehen Sie lieber auf Nummer sicher: Ziehen Sie anwaltliche Unterstützung zu Rate und überlassen Sie die Kommunikation mit der Gegenseite einem fachkundigen Anwalt.
  • Unterschreiben Sie keine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und nehmen Sie keine Zahlung an die Abmahner vor, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Durch Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung gehen Sie möglicherweise Verpflichtungen ein, die nicht in Ihrem Interesse sein könnten. Beispielsweise könnte die Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung der Unterlassung sehr hoch angesetzt sein. Auch anderen gestellten Forderungen, wie die Zahlung der Abmahnkosten, sollten Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung erfüllen.
  • Beachten Sie die Fristen. Idealerweise wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt.

Wenn Sie anwaltliche Unterstützung wegen einer Abmahnung benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir beraten Sie gerne kurzfristig, unverbindlich und bundesweit in einem Erstgespräch oder in Form einer Online-Beratung.


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