Abmahnung vom Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group | Markenverletzung: Kniffel

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Die Abmahner

Der bekannte Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH lässt derzeit über die Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Bekannt ist das Unternehmen unter anderem für das Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Marke Kniffel ohne Berechtigung zur Beschreibung eines Produkts im Online-Handel genutzt zu haben. Die Marke Kniffel ist als europäische Marke unter der Nummer CTM 008117988 dem Schmidt Spiele Verlag zugeordnet. Konkret soll ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG durch die Nutzung der Marke ohne Lizenzvertrag vorliegen.

Die Forderung

Neben der Übernahme der Abmahnkosten in Höhe von 1.973,90 € soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche den Abgemahnten nicht nur bei Zuwiderhandeln zu einer Vertragsstrafe verpflichtet, sondern ihn auch zur Auskunftserteilung zwingt bezüglich des Umfangs des Gebrauchs des Markennamens.

Unsere Einschätzung

Für eine Markennamennutzung ist die Genehmigung des Markeninhabers, üblicherweise durch eine Lizenzvereinbarung, notwendig. Nutzen Sie die Marke dennoch ohne Genehmigung, so verstoßen Sie gegen das Markenrecht.

Unser Rat 

Die Unterlassungserklärung sollte unter keinen Umständen in dieser Form ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden, da sie regelmäßig zu weit formuliert ist. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist daher sehr wahrscheinlich. Die Erklärung sollte einer Modifikation durch einen Rechtsanwalt unterzogen werden. Gerne übernehmen wir die kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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