Markenrecht Abmahnung "Kniffel" – Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group für Schmidt Spiele GmbH Berlin

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Die Abmahnung durch den Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH

Wieder erreicht uns eine Abmahnung des Spieleverlags Schmidt Spiele GmbH aus Berlin. 

Der Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH ist bekannt durch diverse Gesellschaftsspiele-Klassiker wie das Brettspiel „Mensch ärgere dich nicht“, das Würfelspiel „Kniffel“ und das Kartenspiel „Ligretto“. Der Verlag vertreibt auch Spiele wie das Geduldsspiel „Mikado“, „Das magische Labyrinth“ und „Mogel Motte“.

Der Spielverlag lässt zurzeit durch die Kanzlei „Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group“ markenrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Markeninhaber Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH

Der Schmidt Spiele GmbH Spieleverlag ist Inhaber diverser Marken, wie zum Beispiel der Wortmarke „Kniffel“ (CTM008117988 und CTM010592434), der Bildmarke zum Spiele-Klassiker „Mensch ärgere dich nicht“ (CTM010592095 und CTM010592103), der Bildmarke „Die drei Magier“ (CTM016277311 und CTM013083671), der Wortmarken Flipmiis (CTM 013085188), Twonster (CTM013289749), Frakkx (CTM013507355), Dice Duell (CTM017634651), Puzzle Pad (CTM002996049), Kniffel Dice Duel (CTM017899714) oder der internationalen Bildmarke DOG. (Registrierungsnummer 30 2013 001 946.6/28).

Die Abmahnung der Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH

Die Kanzlei lässt eine markenmäßige Benutzung der Marke „Kniffel“ ohne Berechtigung oder Lizenzvereinbarung abmahnen.

Markeninhaberin der Marke „Kniffel“ unter der Registernummer CTM 008117988 ist die Schmidt Spiele GmbH.

Der Verstoß soll darin liegen, dass ein Spiel in einem Onlineshop mit der geschützten Bezeichnung „Kniffel“ beworben sein soll. Eine Lizenzvereinbarung sei hingegen nicht vereinbart worden.

Geltend gemachte Ansprüche der Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH

Der Empfänger wird als Verletzer zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung in Anspruch genommen und soll die erheblichen Abmahnkosten tragen. Die Unterlassungserklärung enthält auch eine Verpflichtung des Abgemahnten, bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Im Übrigen wird Auskunftserteilung über den Umfang, also Art, Dauer und Reichweite des rechtswidrigen, markenmäßigen Gebrauchs aufgefordert.

Bewertung

Für die Benutzung eines Markennamens müssen Sie mit dem Inhaber der Marke einen Lizenzvertrag abschließen. Nicht jede Benutzung des Wortes „kniffelig“ stellt indes eine markenmäßige Benutzung dar. Daher sollten Sie unbedingt überprüfen lassen, ob eine markenmäßige Benutzung überhaupt vorliegt. Wenn zum Beispiel ein Spiel als „kniffelig“ beworben wird, muss darin noch keine markenmäßige Benutzung der Wortmarke „Kniffel“ liegen. Wer eine Marke ohne die nötige Lizenz benutzt, verletzt allerdings das ausschließliche Recht des Markeninhabers aus § 14 Abs. 1 MarkenG. 

Gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG gewährt der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 MarkenG dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. 

Sollten Sie tatsächlich die Marke des Spieleverlags Schmidt Spiele GmbH verletzt haben, so lassen Sie die Vorwürfe durch uns prüfen. Gegebenenfalls geben wir eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für Sie ab. Auch überprüfen wir, ob die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist. Eventuell verpflichten Sie sich durch die Abgabe einer solchen Erklärung zu weit mehr als notwendig wäre.

Was ist zu tun bei einer markenrechtlichen Abmahnung der Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH?

Falls Sie abgemahnt wurden, beachten Sie Folgendes:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Lassen Sie kurz bemessene Fristen keinesfalls verstreichen!
  3. Stellen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite her.
  4. Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen reichen zu weit und gehen deutlich über das Notwendige hinaus. Diese überprüfen wir für Sie.
  5. Senden Sie uns die Abmahnung zur Überprüfung unbedingt zu! Viele Abmahnungen sind rechtswidrig.
  6. Gegebenenfalls geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung in Ihrem Namen ab.

Wurden Sie abgemahnt?

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an, wenn auch Sie eine Abmahnung des Schmidt Spieleverlags (Schmidt Spiele GmbH) erhalten haben. Gerne geben wir Ihnen – natürlich unverbindlich – eine Ersteinschätzung zu einer Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH.

Die Kanzlei Rieck & Partner unterstützt Sie bei markenrechtlichen Abmahnungen. Wenden Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Oliver Eiben. Er hilft Ihnen bei Abmahnungen des Schmidt Spiele Verlags.



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