Abmahnung vom Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH durch 24IP Law Group | Benutzung der Marke „Kniffel“

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Die Abmahner

Derzeit lässt der Spieleverlag Schmidt Spiele GmbH, der für viele Spiele-Klassiker bekannt ist, durch die Kanzlei „Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group“ markenrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Der Vorwurf

Gerügt wird die Benutzung der Marke „Kniffel“ ohne Berechtigung. Die Marke „Kniffel“ ist unter der Nummer CTM 008117988 der Schmidt Spiele GmbH als Inhaberin zugewiesen. Genauer soll gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dadurch verstoßen worden sein, dass ein Spiel online mit dem Begriff „Kniffel“ beworben wurde, ohne dass die Nutzung der Marke durch eine Lizenzvereinbarung gestattet war.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollen die Abmahnkosten in Höhe von 1.973,90 € übernommen werden. Die Unterlassungserklärung verpflichtet den Abgemahnten zu einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln sowie zur Auskunftserteilung über den Umfang des Gebrauchs der Markenbezeichnung.

Unsere Einschätzung

Für die Benutzung eines Markennamens ist stets die Genehmigung des Markeninhabers einzuholen. Üblicherweise erfolgt eine Nutzungsregelung über einen Lizenzvertrag. Ohne diesen handeln Sie wider dem Markenrecht.

Unser Rat 

Auch wenn die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden, sondern durch einen Anwalt eine Modifikation erfahren. Da Sie sich mit der Abgabe der Erklärung für 30 Jahre verpflichten, sollte die Erklärung nämlich nicht zu weit gefasst sein. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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