Abmahnung von den Rechtsanwälten VON HAVE FEY wegen Marke Elara
- 2 Minuten Lesezeit
Wir vertreten aktuell viele Mandanten, die eine Abmahnung von den Rechtsanwälten VON HAVE FEY erhalten haben. Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Elara GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „Elara“ welche unter anderem für Bekleidung und Waren der Klasse 18 Schutz genießt.
Worum geht es bei der Abmahnung wegen der Marke „Elara“
Die Rechtsanwälte VON HAVE FEY machen in der Abmahnung für die Elara GmbH die typischen Ansprüche wegen einer Markenrechtsverletzung geltend. Dies sind u.a.:
- Unterlassung in Form einer vorformulierten Unterlassungserklärung
- Auskunft – in Vorbereitung des Schadenersatzes
- Rechtsanwaltskosten – im aktuellen Fall auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000 €
Die Rechtsanwälte VON HAVE FEY sprechen markenrechtliche Abmahnungen für verschiedene Markeninhaber aus. Wir haben bereits über Abmahnungen der Rechtsanwälte VON HAVE FEY für die
berichtet.
Wie sollte man auf die Abmahnung von den Rechtsanwälten VON HAVE FEY wegen Marke Elara reagieren?
Wer eine markenrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst die Fristen notieren. Nicht zu empfehlen ist es, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Nicht nur, dass Sie damit den Zugang der Abmahnung bestätigen, sondern Sie begeben sich auch in eine Situation, in der keine „Waffengleichheit“ herrscht.
Gleichzeitig sollte die geforderte Unterlassungserklärung niemals ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden. Betroffene übersehen häufig, dass sie extrem weitreichende Beseitigungspflichten vor Abgabe einer Unterlassungserklärung treffen. Die Reichweite dieser Beseitigungspflichten (z.B. Löschung von Google Caches, Rückrufpflichten in Bezug auf Waren, etc.) ist für Laien kaum einschätzbar. Gleichzeitig kann ein Verstoß gegen die vorschnell unterzeichnete Unterlassungserklärung schnell zu horrenden Vertragsstrafen führen, wenn noch etwas „online“ ist. Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/
Warum Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte?
Als spezialisierte Fachkanzlei für das Rechtsgebiet des Markenrechts vermeiden wir diese schwerwiegenden Haftungsrisiken für unsere Mandanten. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, sorgen wir für eine rechtssichere Unterlassungserklärung (ein Muster finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/die-strafbewehrte-unterlassungserklaerung-mit-muster/) und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Beseitigungspflichten.
Wir verhandeln für Sie annehmbare Vergleichsvereinbarungen, um die Angelegenheit schnell und möglichst kostengünstig zu beenden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt und übersenden Sie uns die Abmahnung nebst Ihrer Telefonnummer via E-Mail an info@wd-recht.de – Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
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