Abmahnung von der Kanzlei von HAVE FEY und MO Streetwear GmbH 2024

  • 3 Minuten Lesezeit

Abmahnung von der Kanzlei von HAVE FEY und MO Streetwear GmbH wegen der Marke „Gaya“. Erneut wurde uns eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte von Have Fey und der MO Streetwear GmbH vorgelegt. 

Wir vertreten seit einiger Zeit viele Mandanten, die Abmahnungen von der MO Streetwear GmbH wegen verschiedener Marken erhalten haben. Eine Übersicht verschiedener Berichte über diese Abmahnungen finden Sie am Ende des Artikels. 

Wir kennen daher den Gegner und das Vorgehen und können betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung durch einen Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Die erste Einschätzung durch einen Fachanwalt ist kostenlos.


Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei von Have Fey und MO Streetwear GmbH?

Erneut ist Gegenstand der Abmahnung eine angebliche Verletzung von Markenrechten der MO Streetwear GmbH. In den aktuellen Abmahnungen geht es um Marken wie z.B. „Gaya“,  „Felippa“ oder „MO“.

Hintergrund ist regelmäßig der Vorwurf, die Nutzung der Marke im Rahmen eines Produktangebotes verletze die Markenrechte der MO Streetwear GmbH. Hintergrund ist, dass die Betroffenen die Marken in der Regel nicht als Marke, sondern als Modellbezeichnung verwendet haben. 

Zur Verwendung einer Marke im Zusammenhang mit einer Modellbezeichnung gibt es mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung. Wir haben bereits vielfach berichtet. Ob in den jeweiligen tatsächlich eine Markenverletzung gegeben ist, kann aus unserer Sicht nur ein Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beurteilen.

Es kommt entscheidend auf den konkreten Einzelfall an. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung können wir Ihnen bereits sagen, ob in Ihrem Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung in Betracht kommt.

Von Have Fey fordern für ihre Mandantschaft die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Es wird überdies Auskunft verlangt. Dies dient der Vorbereitung weiterer Zahlungsansprüche (Schadensersatz).


Wie sollte man reagieren?

Als erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experte für markenrechtliche Abmahnungen rate ich davon ab, Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. 

Ebenso falsch ist es, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Die Reichweite der Unterlassungserklärung wird regelmäßig falsch eingeschätzt. Der vorschnelle Rat zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann schnell zu weiteren Kosten in Form einer Vertragsstrafe führen. 

Insbesondere die Beseitigungspflichten in Bezug auf Speicherungen im Internet werden häufig übersehen. Wir kennen das Vorgehen der MO Streetwear GmbH und der Rechtsanwälte, die die Abmahnung bei von Have Fey bearbeiten, aus unzähligen Fällen seit 2016 und können betroffenen Händler eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Bereits jetzt sollten Betroffene folgende Tipps beachten:

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •             Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •             keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •             Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •             Fachanwalt kontaktieren.


Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-den-rechtsanwaelten-von-have-fey-fuer-mo-streetwear-gmbh-marke-gaya/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mo-streetwear-gmbh-abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelten-markenverletzung-mo-200351.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mo-abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelten-und-fast-fashion-brands-erhalten-kostenlose-ersteinschaetzung_161112.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-und-cbh-rechtsanwaelte-erhalten-wir-helfen_181870.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-und-cbh-rechtsanwaelte-erhalten/.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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