Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „Tribute von Panem“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Sachen „Tribute von Panem“ ab.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Tribute von Panem“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharings an „Tribute von Panem“ erhalten und wissen nicht, wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für Abgemahnte zusammengestellt.

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, den Film „Tribute von Panem“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Angelegenheit „Tribute von Panem“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „Tribute von Panem“?

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Tribute von Panem“ erhalten – Wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Tribute von Panem“ erhalten?

Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen, das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

In welchen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Tribute von Panem“?

In der Regel haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.

Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Angelegenheit „Tribute von Panem“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch kann man dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten finden.

Gerne können Betroffene uns unter der angegebenen Telefonnummer erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.

Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per E-Mail gestellt werden.


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