Abmahnung von DigiRights und Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharings

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Mittlerweile vertreten wir mehrere tausend Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings/angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Seit Jahren werden uns dabei Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian vorgelegt. 

Die uns vorliegende Abmahnung betrifft erneut den Vorwurf, der Abgemahnte habe auf einer Filesharing-Plattform urheberrechtlich geschützte Musikwerke zum Download angeboten und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die DigiRights Administration GmbH sei Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die streitgegenständlichen Tonaufnahmen im Internet in Filesharing-Netwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen. Die Gesellschaft habe dem Abgemahnten keine Zustimmung zur öffentlichen Zugänglichmachung erteilt, sodass das Anbieten zum Download der Musikwerke widerrechtlich erfolgte.

Der Inhalt der Abmahnung der DigiRights Administration GmbH 

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vertritt die rechtlichen Interessen der DigiRights Administration GmbH. Er gibt an, dass seiner Mandantin durch die rechtswidrige Verbreitung von Werken im Internet, insbesondere über sog. Tauschbörsen oder Filesharing-Systeme, erhebliche Schäden entstünden. Daher habe sie die Firma SKB UG mit der Überwachung der Tauschbörsen beauftragt, um diese auf Angebote hin zu überprüfen, die ihre Rechte verletzen. Aufgrund der so ermittelten Daten habe sie ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG vor einem Landgericht angestrengt und durch Beschluss die Daten von dem Internet-Provider des Abgemahnten erhalten. Somit würde ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung selbst begangen habe.

Was fordert die DigiRights Administration GmbH?

Der Abgemahnte wird aufgefordert, das öffentliche Zugänglichmachen von den streitgegenständlichen urheberrechtlich geschützten Werken im Internet ab sofort zu unterlassen. Durch die einmalige Verletzungshandlung sei die Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Darüber hinaus habe die DigiRights Administration GmbH einen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch für die Anwaltsgebühren und die Kosten des Auskunftsverfahrens. 

Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, enthält die Abmahnung das Angebot, die Sache bei Zahlung einer Pauschale i.H.v. 800 € als erledigt anzusehen.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Filesharing-Abmahnung 

Viele Nutzer von Filesharing-Programmen wissen nicht, dass sie während des Downloads einer Datei den Zugriff auf ihren Arbeitsspeicher freigeben, sodass andere Nutzer des Programms den ggf. urheberrechtlich geschützten Inhalt downloaden können. Diese Zugänglichmachung eines Werks für die Öffentlichkeit im Internet steht nach dem Urhebergesetz jedoch allein dem Urheber oder Lizenzinhaber zu, § 19a UrhG. Daher sieht sich der Abmahnende in seinen Rechten verletzt und mahnt den Betroffenen ab, damit dieser künftig nicht mehr die geschützten Werke anbietet. Um sich dessen sicher zu sein, fordert der Abmahnende den Abgemahnten meist auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bevor Sie so eine Erklärung abgeben, raten wir Ihnen zur rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir sind Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz. Daher können wir die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche fachkundig beurteilen und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Wir kennen die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. Senden Sie uns die Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit dem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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