Abmahnung von Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen und BVB Merchandising GmbH

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Erneut wurde uns eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vorgelegt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lohner Fischer Igwecks & Collegen. Gegenstand der Abmahnung ist erneut die angebliche Verletzung der Marke „BVB 09“ und „Borussia Dortmund“ durch den Vertrieb von Fanartikeln unter der Handelsplattform eBay.

Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnung berichtet:

Die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen fordern im Namen der BVB Merchandising GmbH die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen / BVB Merchandising GmbH

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie

Fachanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt, Spezialist im Markenrecht und bietet betroffenen Unternehmern eine bundesweite Vertretung im Bereich des Markenrechts. Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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