Abmahnung von GANT AB und Grünecker – Fachanwalt hilft!

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung der Grünecker Rechtsanwälte vorgelegt, die im Auftrag der Firma GANT AB tätig werden. Es handelt sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits aus einigen Fällen und können betroffenen Unternehmern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die knappen Fristen sicher gewahrt.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Grünecker und GANT AB?

Wir kennen die Abmahnung bereits und haben vielfach über diese berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-gruenecker-fuer-gant-ab-markenrechtliche-abmahnung_160779.html

Hintergrund der Abmahnung ist in der Regel der Vorwurf, der Abgemahnte habe Plagiate angeboten. Die angebotenen Produkte würden nicht von der Firma GANT AB stammen.

Die Anwälte von GANT AB fordern in den uns vorliegenden Fällen:

  • Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher durch die Markenrechtsverletzung entstandener und zukünftig noch entstehender Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung bzgl. Herstellern, Lieferanten/anderen Vorbesitzern/gewerblichen Abnehmern sowie Menge und Preisen der betreffenden Produkte
  • Erstattung angefallener Aufwendungen für Rechtsanwaltsgebühren bei einem Gegenstandswert von 500.000,00 EUR, einen Privatdetektiv und den Testkauf

Wie sollte man sich bei einer Abmahnung von GANT und Grünecker verhalten?

Betroffene sollten Ruhe bewahren und von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite absehen. Gleichzeitig sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterschrieben werden.

Problematisch ist häufig, dass die Betroffenen davon ausgegangen sind, dass sie Originale angeboten haben. Dass dies tatsächlich so ist, muss jedoch der Abgemahnte beweisen. Dies kann mitunter sehr schwierig sein. Für den Fall, dass es sich um Plagiate handeln sollte, stehen dem Empfänger der Abmahnung Regressansprüche gegen den eigenen Lieferanten zu, der die Plagiate verkauft hat.  

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Abmahnung nicht ignorieren und die Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Als Anwälte für Markenrecht haben wir bereits tausende markenrechtliche Mandate bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten der markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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