Abmahnung von Harley Davidson | H-D USA LLC
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Heute wurden wir u.a. in Bezug auf eine Abmahnung der Firma H-D U.S.A., LLC (Harley Davidson) wegen Markenverletzung und unlauteren Wettbewerbs beauftragt. Die Abmahnung wurde durch die Patent- und Rechtsanwälte Cohausz & Florack ausgesprochen. Die Abmahnung der Firma H-D USA LLC (Harley Davidson) wendet sich dabei gegen die Markenverletzung und den unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die Nutzung ähnlicher Logos.
Wie üblich wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert. Eine Besonderheit liegt dabei in dem Zusatz „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“. Des Weiteren wird eine Vertragsstrafe von 5.100 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgelegt.
Betroffene Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form und ohne Änderungen zu unterschreiben. Gerade der Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs beinhaltet eine hohes Haftungsrisiko und muss nicht akzeptiert werden.
Im Rahmen der Abmahnung wird zunächst nur die vorgenannte Unterlassungserklärung gefordert. Die Abmahnung der Firma H-D USA LLC (Harley Davidson)/Cohausz & Floreck enthält jedoch den weiteren Hinweis, dass die Geltendmachung weitergehender Rechte ausdrücklich vorbehalten wird.
Im Fall einer Markenverletzung hat der Abgemahnte regelmäßig mit weiteren Ansprüchen der Markeninhaber zu rechnen:
- Unterlassungsanspruch (Unterlassungserklärung),
- Auskunft über Dauer und Umfang der Markennutzung und darauf aufbauend Schadenersatz für die Dauer der Nutzung,
- Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung (Gegenstandswerte im Markenrecht regelmäßig: 25.000 € bis 250.000 €)
Hilfe bei Abmahnung von Harley Davidson H-D U.S.A., LLC
Wenn Ihrem Unternehmen vorgeworfen wird, Marken der Harley Davidson H-D U.S.A., LLC verletzt zu haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
- Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
- In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrener Markenanwalt. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Des Weiteren bieten wir betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail übersenden.
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