Abmahnung von Herrn Malich und Rechtsanwalt van Maele wegen des Vertriebs von Microsoft-Lizenzen

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele wegen des Vertriebs von Microsoft-Lizenzen. Im aktuellen Fall wird die Abmahnung von Rechtsanwalt Marcel van Maele für einen Herrn Michael Malich ausgesprochen. Dieser sei laut Rechtsanwalt van Maele Onlinehändler und vertreibe Software. Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnung von Rechtsanwalt van Maele berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-durch-marcel-van-maele-ne-soft-gmbh_086271.html
http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-marke-ocean-breeze-br-housing-company-bvba-marcel-van-maele/

Gegenstand der aktuellen Abmahnung des Herrn Marcel van Maele ist der Vertrieb einer Microsoft-Office-Home-and-Business-2010-PKC-Lizenzkarte. Rechtsanwalt van Maele behauptet, das Angebot sei irreführen und damit wettbewerbswidrig. Im Rahmen der Begründung verweist Rechtsanwalt van Maele auf das Urteil des BGH UsedSoft II vom 17.07.2013 und die dort aufgestellten Voraussetzungen in Bezug auf den Vertrieb von gebrauchter Software.

Was fordern Michael Malich und Rechtsanwalt van Maele?

Rechtsanwalt van Maele fordert im Rahmen der Abmahnung namens des Herrn Michael Malich die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 € aus einem Gegenstandswert von 50.000 € gefordert.

Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung von Rechtsanwalt van Maele reagieren?

Wir vertreten bereits mehrere Mandanten, die eine Abmahnung des Rechtsanwalts van Maele erhalten. Wir kennen die Gegenseite und das Vorgehen der Gegenseite. Grundsätzlich gilt, dass der Vertrieb gebrauchter Software nur dann zulässig ist, wenn sog. Erschöpfung vorliegt. Wir haben erhebliche Zweifel, ob die Abmahnung berechtigt ist. Festzuhalten ist, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, außergerichtlich irgendwelche Beweis und Nachweise zu erbringen.

Wir raten betroffenen Unternehmen daher folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Fristen notieren und beachten
  • Keine Unterlassung abgeben, ohne dass die Abmahnung zuvor von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft wurde.
  • Kostenlose Ersteinschätzung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven nutzen

Wir vertreten mehrere tausend Mandanten bundesweit in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten und kennen die Gegner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend und für Sie kostenlos bei Ihnen.



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