Abmahnung von Knut H. und Kampe Wilcken Wiedemann erhalten?

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Erneut wurde uns eine Abmahnung des Herrn Knut H. vorgelegt. Herr Knut H. wird von den Rechtsanwälten Kampe Wilcken Wiedemann vertreten. Hintergrund der Abmahnung ist wieder die Behauptung, ein Amazon Händler habe gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, indem er eine DVD mit FSK 18 angeboten habe. Hierdurch habe der Onlinehändler gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Wir haben bereits in der Vergangenheit über die Abmahnung von Knut H. und der Kanzlei Kampe Wilcken Wiedemann berichtet und kennen den Sachverhalt bereits.

Was wird von Knut H. und Kampe Wilcken Wiedemann im Rahmen der Abmahnung gefordert?

Die Rechtsanwälte weisen im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass eine angebotene DVD ein FSK 18 Film im Sinne des § 14 JuSchG sei. FSK 18 Filme dürfen im Rahmen des Versandes nur dann zugänglich gemacht werden, wenn bestimmte technische oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass kein Versand an Jugendliche erfolgt. Ein Verstoß sei wettbewerbswidrig und führe zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen des Herrn H.

Die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann weisen im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zudem darauf hin, dass die Nutzung des Postidentverfahrens ein sinnvoller Weg sein kann, den Verstoß zu vermeiden. 

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 500,00 € gefordert. 

Richtige Reaktion bei Abmahnung

Wir kennen die Abmahnung bereits aus einigen Abmahnungsfällen. Ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist und/oder ob der Fall des Rechtsmissbrauchs gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Regelmäßig stellt sich auch die Frage, ob die Parteien überhaupt Mitbewerber im Sinne des UWG sind. Erforderlich ist jedenfalls ein Handeln als Unternehmer.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Klage erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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