Abmahnung von Lauterer Wettbewerb e. V. aus München wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e. V. aus München wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung (CE-Kennzeichnung).

Der Verein Lauterer Wettbewerb e. V. aus München wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen. Über solche Abmahnschreiben gab es bereits vor ein paar Wochen Berichte:

https://www.ra-herrle.de/lauterer-wettbewerb-ce-kennzeichnung/
https://www.ra-herrle.de/lauterer-wettbewerb-ev/

Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene soll im Rahmen seiner Produkte auf unzulässige Weise einen Hinweis auf eine CE-Kennzeichnung („CE zertifiziert“) aufgenommen haben. 

Der Begriff „Zertifizierung“ erwecke dabei den Eindruck, es habe eine unabhängige Prüfung des Produkts stattgefunden, wohingegen es sich lediglich um eine Bezeichnung handelt, die sich jeder Hersteller selbst geben kann. Hierdurch führe er den Verkehr in die Irre und verstoße gegen die §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG.

Der Lauterer Wettbewerb e. V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema