Abmahnung von Lentze & Stopper für den DHB wegen Anbietens von Handball-Tickets erhalten?

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Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lentze & Stopper aus München erhalten, weil Sie Eintrittskarten für Spiele der Paris Handball Qualification 2024 im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Ticket-Abmahnung im Namen des Deutschen Handballbunde. V. (DHB)

Die Handball-EM im eigenen Land ist gerade erst vorbei und schon werden bereits die nächsten Ticket-Abmahnungen im Handballbereich ausgesprochen. Uns wurde wieder eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper zur Prüfung vorgelegt. Diesmal wurde die Abmahnung im Namen des Verbandes Deutscher Handballbund e. V.  (DHB) aus Dortmund ausgesprochen. Zu den Aufgaben dieses Dachverbandes gehört nach eigenen Angaben unter anderem die Organisation von Handballwettbewerben. Dazu gehören nicht nur bundesweite Wettbewerbe sondern auch die Handball-Bundesligen und die offiziellen Länderspiele (Frauen und Männer).

Vorwurf: Verstoß gegen die ATGB durch Anbieten von Tickets im Internet

Die Abmahnung beklagt einen Verstoß gegen die für den Verkauf von Tickets geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) des Verbandes. So sollen Karten für Handball-Qualifikationsspiele der Olympischen Spiele 2024 in Paris entgegen den ATGB auf nicht autorisierte Plattform angeboten worden sein. Im Einzelnen erhebt die Kanzlei den Vorwurf folgender Verstöße gegen die  ATGB:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos der DHB

Gefordert wird: Unterlassungserklärung und pauschaler Schadensersatz

Die abmahnenden Rechtsanwälte fordern nun zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zum anderen wird auf den Kostenerstattungsanspruch hingewiesen. Diesen beziffert die abmahnende Kanzlei mit „bis zu 1.682,70 €“. „Im Sinne einer vergleichsweisen Einigung“ wird lediglich angeboten, diesen Betrag auf eine Schadensersatzpauschale von 250,00 € zu herabzusetzen.

Wie soll man sich verhalten?

Ob sich der abmahnende Verband jedoch gerade gegenüber rein privat handelnden Personen erfolgreich auf seine Geschäftsbedingungen berufen kann, erscheint aus mehreren Gründen als fraglich.

Es ist davon abzuraten, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen. Stattdessen empfehlen wir den Betroffenen, sich vorher anwaltlich beraten lassen. Werden die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht?  Meist bestehen aus verschiedenen Gründen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen. Gewerblich handelnde Weiterveräußerer dürften hier jedoch ein deutlich höheres Risiko haben.  Die Abgrenzung, ob ein Verkäufer auf eBay oder bei Kleinanzeigen schon als gewerblicher Weiterverkäufer oder noch als Privatverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Lentze Stopper aus München eine Abmahnung erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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