Abmahnung von Lentze & Stopper im Namen des EHF wegen Anbietens von Handball-Tickets (Euro 2024) erhalten?

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Sind Sie von den Rechtsanwälten Lentze & Stopper aus München abgemahnt worden, weil Sie Eintrittskarten für Spiele der Handball-EM (EHF EURO 2024) im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie verhält man sich am besten in einer solchen Situation?

Ticket-Abmahnung im Namen des Handball-Verbandes EHF

Die Handball-EM im eigenen Land hat gerade erst begonnen und schon wurden bereits Ticket-Abmahnungen ausgesprochen. Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung wurde für die Europäische Handballföderation (EHF) aus Wien ausgesprochen. Dieser Dachverband organisiert unter anderem die EHF Champions League und die gerade stattfindende Männer Europameisterschaft im Handball im Jahr 2024 („EHF EURO 2024“).  

Vorwurf: Verstoß gegen die ATGB durch Anbieten von Tickets im Internet

Die Abmahnung beruft sich auf die für den Verkauf von Tickets geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) des Verbandes. Beanstandet wird das Abieten von Karten für Spiele der EHF EURO 2024. Im Einzelnen erhebt die Kanzlei den Vorwurf folgender Verstöße gegen die  ATGB:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
  • Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos der EHF

Forderungen: Unterlassungserklärung und Schadensersatzpauschale

Aufgrund der Vorwürfe fordert die abmahnende Kanzlei zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zum anderen wird auf den Kostenerstattungsanspruch hingewiesen, den die abmahnenden Rechtsanwälte mit „bis zu 1.682,70 € beziffern. Lediglich „im Sinne einer vergleichsweisen Einigung“ wird angeboten, diesen Betrag auf eine Schadensersatzpauschale von 300,00 € zu reduzieren.

Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Ob sich der Verein in solchen Fällen jedoch gerade gegenüber rein privat handelnden Personen erfolgreich auf seine ATGB berufen kann, erscheint aus mehreren Gründen als zweifelhaft.

Wir raten davon ab, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr empfehlen wir den Betroffenen, sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden.  In vielen Fällen bestehen aus verschiedenen Gründen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Gewerblich handelnde Weiterverkäufer dürften hier jedoch ein deutlich höheres Risiko haben.  Die Abgrenzung, ob ein Verkäufer auf eBay oder bei Kleinanzeigen schon als gewerblicher Weiterverkäufer oder noch als Privatverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Lentze Stopper aus München eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets im Internet oder aus anderen Gründen erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei verklagt worden? Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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