Abmahnung von Nestle und Harte-Bavendamm Rechtsanwälte wegen Verletzung einer Marke

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Die Société des Produits Nestlé S.A. lässt eine Abmahnung durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte aussprechen. Gegenstand der aktuellen Abmahnung von der Société des Produits Nestlé S.A und Harte-Bavendamm Rechtsanwälte ist eine angebliche Markenverletzung in Bezug auf eine Marke der Société des Produits Nestlé S.A.

Es handelt sich um eine typische markenrechtliche Abmahnung. Als erfahrener Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht berate ich Mandanten täglich in markenrechtlichen Abmahnungsfällen und berichtet an dieser Stelle immer wieder über aktuelle Fälle.

Markenverletzung und Verwechslungsgefahr

Ob eine Markenverletzung tatsächlich gegen ist, wird anhand der sogenannten Verwechslungsgefahr geprüft, wenn die Marke nicht identisch für identische Waren durch den angeblichen Verletzer genutzt wurde.

Hat der angebliche Verletzer nur ein ähnliches Zeichen für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen verwendet, ist regelmäßig die vorgenannte Verwechslungsgefahr entscheidend. Diese wird insbesondere anhand der Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen und anhand der Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen bestimmt.

Die Warenähnlichkeit orientiert sich an der Frage, ob zwischen beiden Waren und /oder Dienstleistungen so enge Beziehungen bestehen, dass sich dem Verkehr die Vermutung aufdrängen muss, dass die Produkte von einem Unternehmen oder eng verbundenen Unternehmen stammen. Ein Indiz in Bezug auf den Verwendungszweck ist dann anzunehmen, wenn sich die Produkte beispielsweise konkurrierend oder ergänzend gegenüberstehen.

Was fordern Société des Produits Nestlé S.A. und Harte-Bavendamm Rechtsanwälte?

In der uns vorliegenden aktuellen Abmahnung werden die übliche Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 € gefordert. Ferner wird Vernichtung der angeblich rechtsverletzenden Produkte sowie Auskunft verlangt.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten – was ist zu tun?

Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht sollte zunächst prüfen, ob die behaupteten Verstöße tatsächlich begangen wurden. Nicht immer sind derartige Abmahnungen berechtigt. Nicht jede Nennung einer Marke stellt automatisch eine Markenverletzung dar. Eine beschreibende Benutzung ist im notwendigen Rahmen beispielsweise zulässig.

Betroffene Unternehmen sollten insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben. Wir kennen die Gegner regelmäßig bereits und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? - finden Sie die notwendigen Infos hier

Unsere Leistung im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
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  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

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