Abmahnung von Peter Paul Heinrich Scheuren durch Rechtsanwalt Volker Jakobs | Widerrufsbelehrung

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Die Abmahner

La Maison Henri mit Sitz in Krefeld wird von Herrn Peter Paul Heinrich Scheuren geführt und vertreten. Das Unternehmen bietet Produkte der Branchen Dekoartikel, Wohnaccessoires und Haushaltswaren an. 

Herr Scheuren lässt durch Herrn Rechtsanwalt Volker Jakobs ebay-Verkäufer abmahnen, die innerhalb ihrer Auktionen keinerlei Widerrufsbelehrungen und -Formulare zur Verfügung stellen. 

Der Vorwurf

Rechtsanwalt Jakobs rügt das Verhalten von Ebay-Verkäufern, die keinerlei Widerrufsbelehrungen und -Formulare innerhalb ihrer Auktionen zur Verfügung stellen und somit gegen die gewerblichen Pflichten verstoßen. 

Die Forderung

Der jeweilige Abgemahnte wird aufgefordert, das Verhalten zu unterlassen und hierzu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte die angefallenen Kosten in Höhe von 1.358,86 Euro (Streitwert: 30.000 Euro) tragen. 

Unsere Einschätzung

Abmahnungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und -Formulare sind keine Seltenheit. 

Gewerbliche Verkäufer müssen ihre Verbraucher vollumfänglich über das gesetzliche Widerrufsrecht aufklären und zudem ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Seit dem 13.6.2014 muss innerhalb der Widerrufsbelehrung sogar die Telefonnummer angegeben werden, damit der Verbraucher sein Widerrufsrecht über das Telefon aussprechen könnte. 

Eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften wird mit Abmahnungen bestraft, die in der Regel mit Kosten und Zeit verbunden sind. 

Unser Rat

Eine Missachtung der gesetzlichen Regelungen ist nicht zu empfehlen. Gerne können Sie uns um Rat bitten, um einer möglichen Abmahnung aus dem Weg zu gehen. Wir beraten Sie vollumfänglich über die gesetzlichen Verpflichtungen eines gewerblichen Verkäufers und helfen Ihnen dabei, Ihr Angebot rechtskonform zu gestalten.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen eine zügige Kontaktaufnahme mit uns. Wir nehmen sodann eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor und stehen Ihnen gern auch darüber hinaus unterstützend zur Seite

Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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